Feuerwehrauto allein mit 17?

9 Antworten

Also es spricht ja nichts gegen die Jugendarbeit, finde ich auch gut von dir. Allerdings ist es eher eine Versicherungssache. Sollte auf dem Weg (was sehr unwahrscheinlich ist) etwas passieren, haftest du.

Woher ich das weiß:Recherche

In der Sondergenehmigung steht eigentlich auch der Grund der Fahrten. Diese wären also nicht davon gedeckt.

Zudem ist es auch eine Frage der Verantwortung.... ich würde einen 17 Jähigen nicht ans Steuer lassen um meine Kameraden spazieren zu fahren wer ist schuld wenn was passiert?

Diese Sondergenehmigung wird in aller Regel auf einen ganz bestimmten Weg bezogen sein. Meinem Kumpel haben sie damals genau vorgeschrieben, über welche Kreisstraßen und durch welche Dörfer er zu fahren hat... der Weg über die Bundesstraße wäre eben 2km länger gewesen. Er hätte den vorgeschriebenen Weg nur bei einer Straßensperrung o.ä. verlassen dürfen. Und ja, schon eine Seitenstraße ist eine Abweichung vom Weg.

Weiterhin dürfte die Sondergenehmigung zweckgebunden sein. Sprich, die Frage wäre zu stellen: Ist es für deinen Arbeitsweg notwendig, dass du das Feuerwehrfahrzeug nimmst? Wird es in der Regel nicht sein. Schon gar nicht, wenn du damit nicht vorhast zur Arbeit zu fahren.

Davon abgesehen, dass es garantiert in der Feuerwehr eine Regelung geben wird, dass die Fahrzeuge nur nach Erlaubnis eines Kommanten gefahren werden dürfen, in der Regel nach einer persönlichen Einweisung.

Nein das ist verboten denn die Sondergenehmigung gilt nur für die Fahrt zur Arbeit und zurück und für nichts anderes.

Ja, wir verstehen .. aber nein, ist nicht erlaubt!