Feuerwehr Dachaufsetzer mit Blinklicht erlaubt?

So einen Dachaufsetzer mein ich - (Recht, Gesetz, Verkehr)

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klare Antwort: Nein, blinkende oder in sonstiger Weise beleuchtete Dachaufsetzer sind verboten. Dabei handelt es sich um Beleuchtungseinrichtungen, die nicht eignetragen sind und die ggf. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Unbeleuchtete Aufsetzer sind zwar erlaubt, in vielen Feuerwehren aber nicht gerne gesehen. Man sollte die Verwendung insofern mit der eigenen Feuerwehrführung abstimmen. Ein solcher Aufsetzer räumt einem keinerlei Rechte ein und macht aus diesem Grund sowieso nur begrenzt Sinn.

Hi ridetools 5

Die Frage ist ganz einfach zu beantworten. Die gelben Blinklichter bzw. Rundumkennleuchten sind zugelassen für jedermann um das Fahrzeug im Falle eines Unfalles oder Defekts besser zu Kennzeichnen bzw. zu sichern. Das heißt so lange das Fahrzeug nicht bewegt wird, darfst du das Ding auf dein Dach stellen und betreiben. Wenn du dich bewegst damit, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. (Gefahrguttransport oder Abschleppfahrzeug oder Autobahndienst zur Absicherung des Arbeitsplatzes) Die benötigen dazu eine bestimmte Zulassung.

Das blaue Blinklicht bzw. Rundumkennleuchten sind für Privatpersonen nicht zugelassen also verboten. Umdiese AusDach zu bauen und vor allem um sie zu betreiben benötigt man die Genehmigung des Landratsamtes und einer Leitstelle. Auch die Feuerwehrautos dürfen nur zum Einsatz damit fahren, wenn es durch die Leitstelle genehmigt wird. Ansonsten haftet der Kraftfahrer in vollem Umfang für Schäden und Strafzettel (z.B. durch Blitzer). Außerdem kann das weitere Konsequenzen haben. Ein Blaulicht alleine gibt sowieso keine Sonderrechte. Dazu muss auch das Martinhorn eingeschaltet werden.

Fazit: Dachaufsetzer mit gelbem Blinklicht sind nicht erlaubt. Ein flexibles Blinklicht über Zigarettenanzünder ist jedoch im Fall eines Unfalls gestattet.

Ich hoffe das beantwortet deine Frage ausreichend.

Gruss Helpy

Das war nicht gefragt

@FlorianJohannes

Doch das war gefragt. Die Frage ist beantwortet. Die gelben Dachaufsetzer sind verboten. Habe erst vor ein paar Monaten mein Grundlehrgang gemacht und da steht es in den Unterlagen drin :) Kurz: Du darfst sie nicht während der Fahrt ins Gerätehaus auf deinem Auto haben. Grüße

@Sinntaler

Man darf die mobilen gelben/weissen Aufsetzer schon drauf haben, aber sie dürfen nicht leuchten.

ih will den aufsetzer ja nicht für sonderrecht haben sondern nur, dass andere Verkehrsteilnehmer besser auf mich aufmerksam werden, wenn ich zum feuerwehrhaus oder gegebenenfalls zum Einsatzort privat fahren muss, weil ich die feuerwehrautos nicht mehr erwischt habe. und außerdem darf der Kommandant einer Feuerwehr sich ein Blaulicht mit Martinshorn in sein Privatauto einbauen lassen, soweit ich weiß. trotzdem danke für deine Antwort

@ridetools5

Wenn der Wehrführer das aber hat, muss das vom TÜV Kontrolliert und eingetragen werden und über das einsetzen der Anlage muss streng Buch geführt werden.

@ridetools5

Vor allem müssen die Anlage selbst und jeder Einsatz genehmigt werden!

1.) Ein beschrifteter Dachaufsetzer mit blinkender Beleuchtung ist sicherlich KEIN gelbes Blinklicht im Sinne der Vorschrift, die hier "gestreift" wird (Bezug ist ja eigtl. nicht da). Schließlich ist das Teil nicht hauptsächlich als Leuchtvorrichtung gebaut (sondern als Schild) und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst recht nicht als solche Zugelassen.

2.) Jede reflektierende und leuchtende Einrichtung an Kfz ist erstmal technisch gesehen genehmigungspflichtig, es sei denn sie gehört zur Pflichtausrüstung (schon ab Werk am Auto) oder hat ABE (Allgemeine Betreibserlaubnis).

3.) Die Benutzung ist wieder was anderes. Das Ding da oben wird man Dir höchstens unter ganz strikten Auflagen genehmigen. Es gibt ja eine explizite Sondervorschrift für genau diesn Typ von Schil für (Haus-) ÄRZTE im Notfalleinsatz. In Anlehnung daran könnte man Dir die Benutzung womöglich genehmigen. Allerdings musst Du dann wohl nachweisen, dass Deine Anfahrt ganz besonders dringend ist und dass davon auszugehen ist, dass das Schild sie beschleunigt beschleunigt.

@OldJan

Richtigstellung zu 2.): Da das Teil nicht fest am Wagen montiert wird, muss man mit der generellen Zulassung zum Straßenverkehr und nicht unbedingt zur Montage am Wagen argumentieren. Kommt aber auf's selbe raus.

ich könnt gegen die wand rennen. Nicht mal Sonder- und Wegerecht kann er unterscheiden.

Sonderrechte hat auch die Müllabfuhr, Straßenreinigung, etc. Wegerecht hast du nur mit Horn, sprich ohne darfst du nicht über rot. Aber platz machen und dergleichen müssen die leute auch nur mit blau.

@beniu

Sorry benju, aber eben hast du dich selbst in die Nesseln gesetzt. Sonderrechte: Durch Funktion bzw. Fahrzeug. Folge: Regeln übertreten erlaubt. Wegerechte: Blaulicht UND Horn. Folge: Andere müssen Platz schaffen.

Entegen deiner Aussage darf man also auch "nur" mit Sonderrechten über rote Ampeln und hat nur bei gleichzeitiger Verwendung von Licht und Horn Wegerechte.

Blaulicht/Horn ist auch ohne Einzelgenemigung durch Leitstelle/sonstwen erlaubt, solange es der Wahrnehmung deiner hoheitlichen Aufgaben, sprich Menschen retten/Sachgüter+Tiere bergen, etc dient und die Dringlichkeit die verwendung erfordert.

Viele grüße von den Herren, die nicht die blaue Feuerwehr sind!!!!!!!!!

Sobald die Dachaufsetzer eine ECE normung haben sind sie erlaubt. Man sollte sie aber als zusatz der Beleuchtungsanlage eintragen lassen somit nimmt man der Polizei den Wind aus den Segeln.

Hallo, Dachaufsetzer darfst du haben. Aber nicht beleuchtet. Das ist nur Ärzten erlaubt. Und jede Beleuchtung am Auto, die zusätzlich da ist, muss vom TÜV abgenommen und eingetragen worden sein.

Nein, dachaufsetzer mit Blinklicht ist verboten. Ohne schon sowie in deinem Bild allerdings denke ich nicht das dich dadurch andere Verkehrsteilnehmer warnehmen werden es wirkt ein bisschen wie ein Taxischild!