Feueralarmübungen in Betrieben
Hallo zusammen,
ich frage mich seit geraumer Zeit, ob es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, die Betriebe dazu verpflichten, regelmäßig Feueralarmübungen durchzuführen.
Konkret wären da folgende Punkte:
Wo sind die Sammelpunkte / Wo die Fluchtwege? Wo sind die Feuermelder / Wo sind Feuerlöscher und wie werden sie bedient? Wie läuft die Alarmierung ab? Wer ist Verantwortlich für die Koordination der Rettungskräfte auf dem Werksgelände und der Evakuierung der Mitarbeiter?
Ich arbeite inzw. seit 8 Jahren für einen Autohersteller in Süddeutschland und wir haben in der ganzen Zeit noch keine Alarmübung durchgeführt. Bei meinem letzten Arbeitgeber war mindestens einmal im Jahr eine Feueralarmübung während der Arbeitszeit.
Gibt es für den Betrieb evtl. finanzielle Anreize (Versicherungsbonus/Berufsgenossenschaft), solche Übungen regelmäßig abzuhalten?
Ich freue mich auf eure Antworten!
5 Antworten
Wenn das ein großer Betrieb ist so wird der hoffentlich eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 haben. Da sollte geregelt sein wann und wie Evakuierungsübungen durchzuführen sind. Selbst wenn ASIG, ASR oder UVV keine konkreten Vorgaben hinsichtlich der Übungen enthalten so gebietet doch die allgemeine Fürsorgepflicht zusammen mit einer Gefährdungsanalyse die Durchführung einer Solchen. Wenn der Brandschutzbeauftragte da nicht aus der Hüfte kommt kann man sich ja auch mal an den Betriebsrat wenden.
Rein rechtlich kann ich dir das nicht sagen, aber frag doch mal ob ihr einen Brandschutzbeauftragten habt und schlag eine Übung vor. Eigeninitiative kommt meist sehr gut an.
In einigen Betrieben gibt es einen so genannten "Brandschutzbeauftragten". der kann entweder ex- oder intern bestellt sein. Aber in Deutschland gibt es keine Pflicht für diese Handhabung. Weitere Infos Wikipedia
Alarmübungen sind keine gesetzliche Vorgabe.
Sehr wohl aber die Kennzeichnung der Rettungswege, das Vorhandensein von funtionstüchtigen Feuerlöschern etc... das steht in der Arbeitsstättenverordnung und ist auch in den Unfallverhütungsvorschriften mit geregelt.
Dies fällt unter die zuständigkeit der jeweiligen gesetzlichen (betrieblichen) Unfallversicherung, also den Berufsgenossenschaften.
Hier mal ne PDF zum Reinlesen:
http://www.arbeitsschutz.tu-dortmund.de/cms/Medienpool/Brandschutz/I_560.pdf
das gibt es schon lange.