Feuer im Wald - rechtliche lage

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Kannst du mal hier gucken: http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/

Zwischen 1.3. u. 31.10. ist es verboten


Danke für die Info

@Mgtf135

Büdde. (Natürlich gilt das nicht für offizielle Feuerstellen und Grillplätze)

Da ist es grundsätzlich Verboten, dass heist aber nicht, dass man in der übrigen Zeit einfach Feuer machen darf.

kannst du bitte mal den § dazu nennen, ich hab keine Lust, das ganze Gesetz zu lesen.

Die rechtliche Lage ergibt sich aus dem Bundes- und den Landeswaldgesetzen. http://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz

Der Umgang mit offenem Feuer ist in der Regel in den Landeswaldgesetzen des betroffenen Bundeslandes geregelt. Es gibt Bundesländer wie meines da ist Feuer im Wald und in einem Abstand von 100 m zum Wald grundsätzlich verboten (kein Wunder Waldbrandgefahrenklasse A1), andere Bundesländer erlauben immer noch unter bestimmten Voraussetzungen Feuer am und im Wald.

Wenn das Landeswaldgesetz es erlaubt bedeutet das noch lange nicht das du Feuer machen darfst. Dafür gibt es noch örtliche kommunale Regelungen. Eine Auskunft dazu bekommst du vom Ordnungsamt deiner Kommune.

Selbst wenn du dort ein Okay bekommst gilt noch dass Emissionsschutzgesetz nach dem du keine Nachbarn belästigen darfst. Dazu sollte man die Wetterlage beachten. Ach ja und wenn was passiert bist du natürlich haftbar, kein Anderer, auch wen er gesagt hast du darfst.

Das man die aktuell geltende Waldbrandgefahrenstufen beachten soll brauche ich hoffentlich nicht erwähnen.

Ich glaube, du kannst eine Genehmigung bei der Polizei beantragen. Das macht zumindest mein Bruder für das jährliche Osterfeuer.

Offenes Feuer im Wald und in einem Bereich von 100 m zum Waldrand zu entfachen, ist in Deutschland verboten, auch im Winter.

Das stimmt so nicht ganz, da bin ich mir sicher.

@Mgtf135

grundsätzlich schon, außer man beantragt (zumindestens bei uns ) eine entsprechende Genehmigung bei der Gemeinde (braucht man bei uns auch, wenn man im eigenen Garten Holzabfälle verbrennt.