Feuchte Zimmerdecke: Welche handwerker benötigt?

4 Antworten

Ok, ich denke zwar auch, dass für diesen Schaden die Eigentümergemeinschaft oder, da ich nicht weiß, was das für ein Zufallsschaden ist, die Versicherung......aber das willst du ja nicht hören.

Zum Trocknen brauchst du eine Trocknungsfirma, die stellen dir da so stromfressende Monster hin. Wenn alles trocken ist, brauchst du noch einen Maler zum eventuellen Ausbessern der Decke und fürs Streichen.........oder du streichst selber. Denke aber daran, dass die Flecken vom Wasserschaden nicht nur mit normaler Farbe abgedeckt werden können.........

Nicht ganz richtig. Wer Farbe aus dem Fachmarkt , nicht Baumarkt, kauft, kriegt das ohne Probleme deckend hin.

@AchIchBins

Aber selbst Maler, die bei mir den Wasserschaden überstrichen haben, haben auf diesen Stellen vorgestrichen und am nächsten Tag normal die ganze Wand gestrichen...........und ich denke, dass sie die Farbe auf dem Fachmarkt gekauft haben. Desweiteren mussten sie diese Wand wenige Tage später noch einmal streichen. Also denke ich, dass es nicht wirklich ganz ohne Probleme geht........

Besorg oder leih dir einen Raumentfeuchter. Eigentlich trocknet eine Decke auch durch intensives Heizen oder ausgiebiges Lüften im Sommer. Die Wasserflecken beseitigst du danach durch Bekleben mit dünnen Styropor-Fliesen.

Zuerst eine Firma, die diese speziellen Trockner verleiht. Ist es sehr naß, kann es schon ein paar Wochen dauern bis die Wand wieder trocken genug ist um sie vom Maler neu tapezieren zu lassen. Mehr Handwerker brauchst du da nicht. Müssen auch noch kleinere Putzarbeiten (Gips, nicht reinigen) ausgeführt werden, macht das im Normalfall auch der Maler mit. Nur wenn die Wand evtl. Schimmel hat, muss der Putz entfernt werden und von einem Gipser oder Stukkateur neu aufgebracht werden.

Wenn die Ursache am Gemeinschaftseigentum liegt, dann muss die Gemeinschaft diese Mängel beheben, auch die Folgemängel! Du selbst bist hierfür nicht zuständig!  Auch die Kosten müssen von der Gemeinschaft getragen werden.

Das stimmt leider nicht. Ich sage es nochmal: Zufallsschaden.
http://www.fibucom.com/instandhaltungen/1129-kein-ersatz-bei-schaeden-am-sondereigentums-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum.html

Außerdem war das nicht die Frage

@Narktor

Außerdem war das nicht die Frage

Wenn du meinst!  Dann zahle eben! Obwohl du nicht verpflichtet bist! Aber du weißt es ja besser! Warum fragst du überhaupt??

@glaubeesnicht

Du hast Antwort auf eine Frage gegeben, die ich nicht gestellt habe.

@Narktor

Sog. Zufallsschaden, muss leider ich selber beheben

Das stand u.a. in deinem Beitrag! Darauf bezog sich meine Antwort!