festnahme wenn man von zuhause wegläuft?
hey
wenn jugendliche von zu hause oder einem heim abhauen.. werden sie festgenommen ? mit Handschellen?
und was wenn man suizid gefährdet ist.. wird man da auch festgenommen?
mit festgenommen meine ich handschellen.. und wird man so zurück gebracht? was wenn man versucht weg zu laufen von der polizei?
3 Antworten
Hallo 1Shadow1,
wenn ein Jugendlicher von Zuhause wegläuft und die Eltern die Polizei über das weglaufen informiert haben wirst Du zur Fahndung ausgeschrieben.
Ob und welche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden hängt natürlich von den Umständen Deines Verschwindens ab.
Es spielt schon eine Rolle, ob ein 14-jähriger oder ein 17jähriger abhaut und es spielt auch sicherlich die Uhrzeit eine Rolle. Wenn dann noch, wie aus Deiner Frage zumindest zu vermuten lässt, eine Suizidankündigung vorliegt sind die Maßnahmen natürlich schon recht umfangreich.
Wenn Dich die Polizei dann aufgreift nennt sich das juristisch nicht Festnahme sondern Gewahrsamnahme, was aber in der Realität keinen Großen Unterschied macht.
Wenn Dich also die Polizei aufgreift, kommt es ganz auf Dein Verhalten an, wie die Gewahrsamnahme abläuft.
Kommst Du bereitwillig mit und machst auch sonst keine anstalten wegzulaufen, die Beamten anzugreifen oder Dich selbst zu verletzen werden die Beamten Dich ohne Handschellen mitnehmen, in allen anderen Fällen wirst Du natürlich mit Handschellen fixiert und dabei spielt es nicht unbedingt eine Rolle wie alt Du bist.
Bist Du nur weggelaufen, bringen Dich die Polizisten direkt nach Hause oder zumindest können Dich Deine Eltern dann vom Polizeirevier abholen.
Bist Du aber Suizidgefährdet, wird ein Amtsarzt hinzugezogen, der auch eine Einweisung in die geschlossene Station einer Psychiatrie veranlassen kann. Allerdings ist für eine längerfristige Unterbringung ein Richterlicher Beschluss nötig. Den zu bekommen ist allerdings nur eine Formsache. Sagt der Arzt Du bist Suizidgefährdet, wird der Richter ohne groß weiter zu fragen den Beschluss unterschreiben.
In dem Fall kann es sein, dass Du da für Tage, Wochen und in seltenen Fällen Monate nicht rauskommst.
Die Regel ist aber, dass Du schon nach wenigen Tagen wieder entlassen wirst, weil Dir ein Arzt bestätigt die die Akute Gefahr vorbei ist. Oft wird dann aber wiederum von Dir erwartet, dass Du Dich in stationäre oder zumindest ambulante Therapie begibst.
Was, wie und wie lange abläuft ist aber nirgendwo geregelt und hängt ganz vom Einzelfall ab. Man kann nicht sagen, das und das wird so gehandhabt.
Schöne Grüße
TheGrow
Ja, da ein minderjähriger der Aufsichtspflicht der erziehungsberechtigten unterliegt. Sind es die Eltern, kann man den jugendlichen nicht zu einer Rückkehr zwingen. Was Heime angeht, kann ein wechsel stattfinden oder der versuch einer Umsiedelung in eine betreute WG. Letzteres kann der jugendliche auch ohne vorheriges weglaufen erreichen, wenn er es beantragt.
Gibt der jugendliche an, er wolle sich was antun, wird der Notarzt zum "Fundort" bestellt. Der jugendliche kann dann bereits in Handschellen im Streifenwagen sein, wenn er sich z.B. selbst verletzt oder wenn der wagen nicht am "Fundort" ist- kann er sicher gehalten werden durch einen der Beamten.
Der Notarzt entscheidet dann, wie es weiter geht- Krankenhaus oder doch Psychatrie... außer, der jugendliche sagt, er will in die Psychatrie. Nur- da wieder raus zu kommen, vor allem, wenn der jugendliche vor Ort lügt, was ein anderes Krankheitsbild vermuten läst, ist eine andere Sache.
Wenn man um sich schlägt wie ein Geisteskranker, dann wird man natürlich mit Handschellen gemaßregelt. Jemand der kooperativ ist, stellt ja keine Gefahr dar. Und wenn man suizid gefährdet ist, dann wird man in psychologische Hände gegeben
Und wenn man suizid gefährdet ist, dann wird man in psychologische Hände gegeben>
Erst einmal kommt ein Amtsarzt und der entscheidet wie weiter verfahren wird. Grundsätzlich hast Du natürlich recht, aber es kann auch sein, dass kein Psychologe eingeschaltet wird und zwar immer dann, wenn die Eltern den Jugendlichen in ihre Obhut nehmen und die Möglichkeit haben sich um ihn zu kümmern.
Aber meist ist es so, wie Du schon schreibst. Viele Eltern können auch gar nicht die Überwachung leisten, wie die die in einer geschlossenen Station möglich ist.