Festgeld pfänden und einziehen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kündigungsfristen interessieren Dich nicht.

Ziehe das Geld ein. Der Schuldner hat auch keine Rücksicht darauf genommen, ob Du Probleme hat.

Die Kündigungsfristen betreffen Dich nicht. Nach den 4 Wochen Haltezeit kannst Du auch dort hinein pfänden. Vorfälligkeitsentschädigungen usw. sind ein Problem des Schuldners mit dem Drittschuldner.

Gibts da eine Quelle ? Gruss. Gerd

ähm,das ist eher was für ein Anwalt.