Fernstudium: 3 Monate Kündigungsfrist ohne jegliche Leistung

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Entscheidend ist, was der Vertrag, den Du mit der Hochschule geschlossen hast, für eine Kündigung festlegt. Und außerdem ist die Art Deiner Kündigung von Bedeutung: "Ich kündige" ist etwas anderes als "Ich kündige zum Ende des Sommersemesters xy". Ob Du noch eine Klausur mitschreiben kannst, halte ich für nicht sicher, da normalerweise die Ablegung von Prüfungen davon abhängig ist, dass man immatrikuliert ist.