Ferienjobben? (kein schüler, kein student)

5 Antworten

wenn du weder schüler noch student bist ist ferienjob das falsche wort

da muss ich dir recht geben. doch die "Ferienarbeit" ist nun mal dafür bekannt, sozialabgabenfrei zu sein, und genau das ist es, wonach ich suche! Meine Frage ist eben, ob ein "Ferienjob" auch möglich ist für ANGEHENDE STUDENTEN, bzw. für Leute, die noch ausbildungsplatzsuchend sind.

@DrexxExx

nö sowas nennt man dann minijob, ich hab auch damit nach der schule angefangen für 1 jahr und habe erst ein jahr später angefangen zu studieren.

@waldbaum1234

musstest du dann sozialabgaben zahlen?

dein minijob war bestimmt 400€ basis? Das wäre aber nicht das, was ich suche, sondern ein Vollzeit Job ohne Sozialabgaben

(für nur 2 Monate natürlich ;) )

@DrexxExx

ich war 19, hatte n minijob und war familienversichert. ich musste natürlich keine sozialabgaben zahlen. informiere dich doch mal über minijobs! Vollzeitjob ohne Sozialabgaben gibt es nicht!

@waldbaum1234

Doch die gibts schon, aber auf 2 Monate begrenzt!

"Eine kurzfristige Beschäftigung...liegt vor, wenn die Beschäftigung aufgrund ihrer Art...oder vertraglich innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist..." ABER: "Die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, sofern das Entgelt über 400 € liegt." UND: "Nicht berufsmäßig ist eine kurzfristige Beschäftigung

von Arbeitnehmern, die zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben
von Personen, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind
von Schülern und Studenten
neben einer selbständigen Tätigkeit"

Und das wichtigste: "Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind grundsätzlich keine Sozialabgaben zu leisten"

alles aus wikipedia

Zähle ich dann als Schüler oder Student, wenn ich kurz danach erst zum studieren anfange?

@DrexxExx

ja 2 monate, du redest von nem jahr. du zählst weder als schüler noch als student wie oft denn noch?!

@waldbaum1234

wo hab ich denn bitte erwähnt, dass ich ein jahr arbeiten will?

ich rede die ganze zeit von 2 Monaten und weniger! ;)

Hallöchen du,

im selben Problem befinde ich mich derzeit auch => hast du damals denn Abgaben zahlen müssen? Wenn ja - welche? Bin fertiger Azubi und habe mich fürs WS bei verschiedenen Hochschulen beworben, leider aber nur Absagen kassiert und mache derzeit 'nen Ferienjob für 6 Wochen. Das Unternehmen wollte von mir nur die Eingangsbestätigungen von den Hochschulen, mehr nicht.

Würde mich freuen wenn du die Frage lesen würdest und mir nen kurzen Statusbericht geben könntest. Gruß.

Bis zu einem Einkommen von 8004 € im Jahr zahlt niemand Steuern in Deutschland. Ob man das in 12 oder 2 Monaten macht, ist egal.

Bei den Sozialabgaben ist das anders. Krankenversicherung ist Pflicht hier und das wird dein Hauptproblem sein. Familienversichert bist du nicht mehr, musst dich also selbst versichern. ..und das nicht nur für die 2 Monate, in denen du arbeiten willst.

Wenn du also einen Job findest, dann mach es doch richtig. Willst du studieren an einer FernUni, dann schreib dich da ein - nebenbei arbeiten wäre dann wohl das richtige. Wovon willst du sonst leben?

PS. Bei einem Minijob bis 400 € zahlt der AG die Sozialabgaben pauschal an die Minijobzentrale ... aber Krankenversicherung musst du auf jeden Fall haben.

@angy2001

Vielen Danke schonmal für die Antwort.

Wieso aber bin ich nicht mehr familienversichert? Ich bekomme auch noch Kindergeld, weil ich ausbildungsplatzsuchend bin.

Mein letzter Ferienjob war 2011, und der war kurz nach dem Abi. Die Dame im Unternehmen meinte ich brauch eine Schulbestätigung, und hat mich gefragt, was ich nach dem Ferinjob mache. Sie meinte, dass mit dem Ausland könnte Probleme geben, ich hätte wohl besser sagen sollen, dass ich danach zum studieren anfange. Was hat das damit auf sich? Kann es sein, dass ich, wenn ich mich im Studium befinde/ ausbildungsplatzsuchend bin, noch familienversichert bin? Das heißt, wenn ich mich wirklich fürs Wintersemester einschreibe, gäbe es keine Probleme mit der Krankenversicherung?

@angy2001

ok ich bin erst 19 jahr und hier steht: "Für erwerbslose Kinder bleibt die Familienversicherung nach dem 18. Lebensjahr noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erhalten."

Also kann ich ganz normal die kurzzeitige Beschäftigung ausüben, ohne irgendwelche Abgaben zu zahlen, und ohne im selben Moment Student oder Schüler sein zu müssen? Hab ich das so richtig verstanden? Wenn ja, dann hätte sich das Thema erledigt, und ich wär glücklich :)

Ich hab nach dem Abi nur Absagen von den Unis bekommen, deshalb bin ich für ein paar Monate ins Ausland und Sprachkurse belegen, etc. Möchte ja nicht nur daheim rumsitzen! Jetz würde ich gerne im WS ein Studium beginnen (was aber auch noch nich sicher ist) und vor diesem studium möchte ich eben noch 2 Monate Vollzeit arbeiten.

@DrexxExx

Ja, das sehe ich nach dem Text auch so, du wärest bis 23 familienversichert. Ich würde aber - vor allem, wenn du keinen Studienplatz bekommst - bei der Krankenkasse nachfragen, ob das auch dann Bestand hat.

Erstmal Glückwunsch zum Abi ,Dann nimm verschiedene Jobs auf einmal an

Ehrlichgesagt, versteh ich deine Antwort nicht. Hast du überhaupt meine Frage gelesen?

Oder meinst du ich soll mehrere 400€ jobs annehmen. ist das überhaupt möglich?

Ja, du sollst mehrrere 400€ Jobs annaéhmen