Ferienjob, Steuer, Sozialversicherung?
Servus,
und zwar hatte ich letztes Jahr nach dem Abi einen Ferienjob. Soweit ich weiß, bekommt man als kurzfristig Beschäftiger ja sein Gehalt Netto für Brutto.
Ich hab ca 6000€ in den 3 Monaten verdient. Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bekomme ich ja nach Steuererklärung noch zurück.
Aber Punkt 28 in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung stört mich. Bei 28.: "Beiträge zur privaten KV und Pflicht-PV oder Mindestvorsorgepauschale" steht ein Betrag von knapp 500 €. Und die bekomme ich so wie es aussieht auch nicht wieder...
Aber warum? Ich bin als Ferienjobber angestellt worden und habe auch die 3 Monate nicht überschritten. Zudem sollte ich über meine Eltern versichert sein. Ich bin mir nicht sicher, aber das ist doch nicht norma, oder? Kann ich das Geld irgendwie wieder zurückholen?
Danke!
2 Antworten
Der Betrag, der da ausgewiesen ist, den hast du weder bezahlt, noch ist er dir vom Bruttolohn abgezogen worden. Es ist lediglich ein fiktiver Betrag, für die Lohnsteuerberechnung, weil du eben selbst keine SV-Beiträge vom Lohn bezahlst.
Die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ist an einige Voraussetzungen gebunden. Zum einen gibt es eine 70 Tage Grenze (nicht drei Monate) zum anderen gilt die Regelung nicht für die Zeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung.
Setz dich am besten mit deinem Arbeitgeber bzw. seinem Lohnbüro in Verbindung und lass das dort klären.
Die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ist an einige Voraussetzungen gebunden. Zum einen gibt es eine 70 Tage Grenze (nicht drei Monate)...
Ja klar gibt es die 3 Monatsregelung oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr noch bis Ende 2018 ;-)
PS:
Für kurzfristige Minijobs bis zum 31. Dezember 2014 und ab dem 1. Januar 2019 gelten andere Zeitgrenzen: Zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage.