Ferienjob in der Schweiz als Deutscher

1 Antwort

nein, dies ist leider nicht möglich. für eine arbeitsgenehmigung brauchst du entweder eine aufenthaltsbewilligung B oder einen grenzgängerausweis. für eine aufenthaltsbewilligung B musst du in der schweiz leben, für einen grenzgängerausweis einen festen job nachweisen können (bei welchem der arbeitgeber zudem begründen muss, warum er auf dich und nicht auf jemand mit einem schweizer wohnsitzt angewiesen ist).

:-(

Ich sehe das anders, siehe https://www.bfm.admin.ch//bfm/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_l_eu_efta.html

*Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

EU-25/EFTA-Angehörige haben einen Anspruch auf Erteilung dieser Bewilligung, sofern sie in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis zwischen 3 Monaten und einem Jahr nachweisen können. Arbeitsverhältnisse unter 3 Monaten im Kalenderjahr bedürfen für EU-25/EFTA-Angehörige keiner Bewilligung, diese sind über das sogenannte Meldeverfahren zu regeln. Für Bürger der EU-2 Staaten (Bulgarien und Rumänien) ist noch jeder Stellenantritt bewilligungspflichtig und es kommen noch voraussichtlich bis 2016 Übergangsbestimmungen zur Anwendung. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung entspricht derjenigen des Arbeitsvertrags. Sie kann bis zu einer Gesamtdauer von weniger als 12 Monaten verlängert werden. Die Bewilligung kann, wo noch anwendbar vorbehältlich des Kontingentes, nach einem Gesamtaufenthalt von einem Jahr erneuert werden, ohne dass der Ausländer den Aufenthalt in der Schweiz unterbrechen muss. Bewilligungen L EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit werden an Stellensuchende aus allen EU/EFTA Staaten erteilt, dies schafft aber keine Sozialversicherungsansprüche.*

@jottlieb

Würde wahrscheinklich von diesem Standpunkt aus gehen, aber für einen Ferienjob die ganzen Mühlen anwerfen. Ich behaupte aber, dass grenzüberschreitende Kinderarbeit nicht so enfach ist. Und ein Arbeitgeber wird da Mühe haebn den Jungen bei der SUVA unterzubringen!