Ferienjob als Student trotz Exmatrikulation?

4 Antworten

Mit der Exmatrikulation kannst du natürlich einen Ferienjob machen.

Dies ist allerdings nicht mehr als Werksstudent möglich und du musst die entsprechenden Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers zahlen.

Solltest du es als Werksstudent versuchen machst du dich strafbar wegen Versicherungsbetrug.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

gibt es für Bachelorabsolventen auch so eine Art übergangsphase wie bei Abiturienten? weil die haben ja auch den Puffer nach dem Abi für die Studiumssuche. Bei mir wäre halt ein Masterstudium der nächste Schritt.

@Stardustmango

Tatsache ist doch, dass du Exmatrikuliert bist.

Wenn du dich für ein weiteres Studium anmeldest, wirst du ja wieder Immatrikuliert und kannst dich dann natürlich wieder für einen Job als Werksstudent anmelden.

Welche Voraussetzungen dafür bestehen, solltest du als Student doch wissen.

Wenn nicht, einfach bei der Uni nachfragen.

Aber bezüglich deines Hinweises bezüglich Abiturienten - diese haben keine Möglichkeit als Werksstudent eine Tätigkeit auszuführen.

@Stardustmango

Auch Abiturienten haben keine Übergangszeit, in der sie versicherungsfrei arbeiten können. Krankenversicherung ist Pflicht.

Und sobald du mehr als 450 € verdienst, gilt auch die Renten- und Alo-Versicherung als pflichtig.

Weshalb wurdest du denn direkt exmatrikuliert? Im Regelfall bleibst du offiziell bis zum Ende des Semesters Student...

Weil ich den Abschluss gemacht habe, am Tag an dem ich meinen Abschluss bekommen hab, wurde ich direkt exmatrikuliert

@Stardustmango

Finde ich komisch... eigentlich kannst du dir aussuchen, ob du direkt exmatrikuliert wirst oder das Semester noch zu Ende machst. Den Studentenstatus bei Jobs hast du dann natürlich nicht mehr (da würde ich auch nicht wegen lügen, das lässt sich sehr einfach nachprüfen und gibt Ärger), aber zumindest dein Semesterticket hast du ja wie du schon sagst für das ganze Semester bezahlt. Musstest du das denn abgeben?

Wenn du exmatrikuliert bist, bist du kein Student mehr. Wenn du falsche Angaben machst, ist das eindeutig BETRUG

In dem Moment, in dem du deinen Abschluss hast, bist du halt kein Student mehr. Nimmst du dann dennoch rund um Steuern und Sozialversicherung die Sonderregeln für Studenten in Anspruch, begehst du damit Steuer- und Sozialbetrug. Und wenn's etwas gibt, wo der deutsche Staat keinen Spaß kennt, dann dabei.

Also lass den Unfug lieber!