Ferienjob als Schüler/ Unterhalt?!
Hallo! :)
Ich habe in 2 Wochen Herbstferien und wollte die 2 Wochen nutzem um mir ein bisschen Geld zu verdienen. Einen Job hätte ich schon. Ich würde 400 Euro verdienen.
Nun zur eigentlichen Frage, ich bin 18, besuche die Fachhochschule und beziehe monatliche Unterhalt von meinem Vater, da meine Eltern nicht zusammenleben. Darf ich mir Geld zu verdienen? Oder kann mein Vater jetzt sagen, dass er mir den Unterhalt streicht/kürzt?
Danke im Voraus
5 Antworten
Beim Besuche einer Fachhochschule wäre eine Nebentätigkeit überobligatorische. Hierbei kann je nach Höhe der Einkünfte ein Teil auf den Bedarf des Unterhaltsberechtigten angerechnet werden. Ein grober Anhaltspunkt wäre, über das Jahr gemittelt, 90€/ Monat abzuziehen und dann die Hälfte. ( Im Zweifel ist das aber die Entscheidung des Richters.)
Bei 400€ / Jahr wäre eher von keiner Anrechnung auf den Bedarf auszugehen.
Streng genommen müsste dein erwirtschaftetes Einkommen auf den Unterhalt angerechnet werden......aber sooo sch***e wird dein Vater ja wohl nicht drauf sein, oder?
Erzähl ihm halt nix von dem Job, wenn du Angst hast, dass er kürzt.
Wenn du zwei Wochen jobben gehst wird dein Vater das doch nicht gleich mitkriegen, oder meldest du dich jeden zweiten Tag bei ihm?
Mach einfach den Ferienjob und warte ab was passiert!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Vater sowas gleich zum Anlass nimmt wieder einen Anwalt einzuschalten - kostet ja alles Geld.
Was er da am Unterhalt evtl. einsparen könnte fressen die Anwaltskosten wieder auf.
Außerdem könnte dein Vater froh sein, dass du soviel Engagement zeigst anstatt dich auf die faule Haut zu legen.
Ich wünsch dir viel Spaß bei deinem Job!
Vermutlich wird ein Teil angerechnet. Ich würde mal damit rechnen, dass ca. 180 € anrechnungsfrei bleiben. Der Rest wird angerechnet. Vorsicht: Es gab schon mehrere Fälle in Süddeutschland, in denen Volljährige ihren Unterhaltsanspruch verloren haben, weil sie ein eigenes Einkommen unterschlagen haben. Also spiel mit offenen Karten und bitte deinen Vater darum, deine Bemühungen zu honorieren, in dem er dir dieses einmalige Einkommen lässt.
Wenn du nur 2 Wochen Ferienarbeit machst,wird dir wohl nichts angerechnet,anders wäre es,wenn du eine Ausbildung machst und Ausbildungsvergütung bekommst oder sonstiges dauerhaftes Einkommen erzielst !!!
Er hatte damals schon einen Anwalt eingeschlatet, somit kann er das doch überprüfen oder nicht?