Fensterrahmen von außen streichen?

2 Antworten

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Sie wird froh und glücklich sein, wenn Du das für sie übernimmst und die paar Euro für die Farbe wird sie schon erübrigen können.

Wahrscheinlich musst Du abschleifen, grundieren und dann 2x streichen. Besprich das mit ihr.

Der Außenanstrich der Fenster ist rechtlich einzig Vermietersache. Sollte im Mietvertrag etwas Anderes stehen, wäre die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam.

Natürlich kannst du mit dem Vermieter vereinbaren, dass du den Anstrich machst, aber er müsste die Farbe stellen. Eigentlich auch deine Arbeitszeit bezahlen.

Der V. kann natürlich wollen, dass eine Fachfirma den Anstrich tätigt. Dann muss er das beauftragen.

Dass der Anstrich nicht mehr in Ordnung, ist solltest du so oder so auf jeden Fall mitteilen.