Fenster lässt sich nicht öffnen - wer zahlt das Fensterputzen?

11 Antworten

Fensterputzen in der Mietwohnung gehört nicht zu den Pflichten des Vermieter, es sei denn, es wurde im Mietvertrag so vereinbart. Es ist also Ihr Problem, wie Sie diese Fenster putzen oder putzen lassen. Ein Gespräch mit dem Vermieter sollte Klarheit bringen. MfG

Sicher bin ich mir nicht, aber eigentlich sollte in diesem Fall der Vermieter für die Kosten aufkommen. Es ist ja nicht deine Schuld das du das Fenster nicht öffnen kannst.

Aber das nicht zu öffende Fenster wurde so gemietet und nun ?

Wenn es im Vertrag steht, dass sich dieses Fenster nicht öffnen lässt, dann ist der Vermieter damit abgesichert und Du trägst die Kosten für die Reinigung selber.

also wenn sich das Fenster laut Mietvertrag nicht mehr öffnen lässt, dann soll sich gefälligst auch der Vermieter darum kümmern das es aussen gereinigt wird, wie und auch wie teuer das kommt ist seine Angelegenheit....eine Reparatur des Fensters kommt ihm sicherlich billiger....

Hmmm, der Mieter hat das Fenster so gemietet, also wäre der Mieter für die Reinigung zuständig sofern das Fentser bei Bezug sauber war.

Diese Sache gleich einem zweischneidigen Schwert.

  1. Gemietet wie gesehen und bekannt, nicht zu öffnen. Das lt. MV aber darüber keine Gedanken gemacht, das auf ggf. nötige Reinigung. Also wäre das Reinigen Mietersache wie auch immer.
  2. Ein nicht zu öffnendes Fenster ? Man könnte davon ausgehen, dass dieses vergleichbar zu Aussenputz bzw. Fassade zu zählen ist, somit wäre das Reinigen VM-Sache.

Ich möchte da nicht Richter sein.