Feiertage im Hotelfach
Hallo, ich habe eine Frage zur Feiertagsregelung. Ich arbeite an vier Tagen die Woche, 32 Stunden also. Das sind128 Stunden im Monat. Heute teilte mir mein Chef mit, dass ich die Feiertage die in die Woche fallen nicht ersetzt bekomme. Ich habe ja drei freie Tage. Der dritte Tag wird mir als Ausgleichstag angerechnet.
Ich verstehe das nicht ganz. Bei einer fünf Tage Woche bekommt man bei vollen Lohnausgleich doch auch einen Tag weniger. Wieso soll ich bei einer Dreiviertelstelle keinen Anspruch auf Ersatz der Feiertage haben wenn ich sie arbeiten muss.
Ich freue mich wenn mir jemand helfen kann.
1 Antwort
Hallo! Wenn Du an dem Feiertag arbeiten musst, bekommst Du dafür einen Ausgleich, auch wenn Du nur 4 Tage die Woche arbeitest. In dem Punkt hat Dein Chef Unrecht. Solltest Du aber immer beispielsweise Freitag bis Sonntag frei haben, hast Du aber nicht Anrecht auf einen extra freien Feiertag, wenn dieser auf einen Deiner freien Tage fällt, wie zum Beispiel dann Karfreitag. Das steht eindeutig im Manteltarifvertrag der Gastronomie. Solltest Du in einem Privatbetrieb arbeiten, wo Chef = Besitzer ist, hast Du schlechte Karten dass durchzusetzen, außer vor Gericht. Viel Erfolg.
Das steht im Manteltarifvertrag:
Gesetzliche Feiertage Als gesetzliche Feiertage gelten zur Zeit: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 3. Oktober, 1. November, Buß- und Bettag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, soweit sie nicht auf einen Sonntag fallen. Arbeitnehmer, die an den gesetzlichen Wochenfeiertagen arbeiten, erhalten als Ausgleich für die Beschäftigung an diesen Feiertagen einen freien Tag unter Fortzahlung des Lohnes oder Gehaltes. Bei Prozentempfängern errechnet sich die Höhe der Bezahlung der Feiertage mit 1/26 bzw. 1/22 des Effektivlohnes. Diese Bestimmungen gelten nicht für Tagesaushilfen.