Feiertag Wohnort/ am Firmensitz nicht

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Grundsätzlich gilt - es gilt das Feiertagsrecht am Firmensitz. Setzt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter an einem Ort ein, an dem das Feiertagsrecht abweichend ist - so gilt dieses für den Mitarbeiter.

Beispiel - eine Firma hat ihren Sitz in Frankfurt am Main (Hessen), Teile ihrer Mitarbeiter arbeiten im 30Km entfernten Aschaffenburg (Bayern). Am 6.01 ist in Bayern ein Feiertag - Heilige Drei Könige - was in Hessen aber kein Feiertag ist. Die Mitarbeiter in Bayern bleiben zuhause, die in Hessen müssen aber ran...

Das haben dutzende Landesarbeitsgerichte und auch das Bundesarbeitsgericht schon mehrfach so entschieden - maßgeblich ist immer der Arbeitsort des Mitarbeiters - das nennt man dann " Betriebliches Risiko "

Ich kann da nur mal sagen, wie die rechtliche Lage in der Schweiz ist und gehe davon aus, dass da kaum grosse Unterschiede bestehen. Ich wohnte eine Zeit lang an einem Ort, wo die Mehrheit der Bevölkerung katholisch ist und somit auch Feiertage wie Allerheiligen, Mariä Himmelfahrt, Mariä Empfängnis etc. begangen wurden und die Geschäfte auch geschlossen waren, ganz im Gegensatz zu der reformierten Mehrheit ein paar Kilometer entfernt, wo ich dannzumal auch arbeitete. Wenn nun einer dieser Tage an meinem Wohnort gefeiert wurde, musste ich trotzdem arbeiten gehen, weil eben gerade an meinem Arbeitsort, da protestantisch, diese Tage nicht gefeiert wurden und deshalb auch gearbeitet wurde.

Lol na das ist doch ganz klar, er muss Arbeiten. Da führt kein Weg dran vorbei. Dafür hat er ja an anderen tage Feiertag

Leider nein! Niedersachsen hat weniger Feiertage als Baden-Württemberg! :-(

Sollte er in Baden-Würtemberg eingesetzt sein, kann er nicht Arbeiten, da ja dort Feiertag ist. Oder will ih n sein Chef nach Hessen oder noch Nördlicher ordern, dann mpüsste er Arbeiten.

Es zählt immer der Einsatzort. Ist er derzeit in einem Bundesland unterwegs, wo es den Feiertag gibt, hat er frei, ist dem nicht - muss er natürlich arbeiten.