Fehltage zählen nicht mehr?

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Wer krank ist, ist krank. Die Fehlzeit hat nur Auswirkung auf deine Prüfungsvorbereitung.

Die IHK wird keine Information über weitere Fehlzeiten bekommen, es sei denn dein Arbeitgeber meldet dies und äußert bedenken, dass du den zu lernenden Stoff nicht in der Ausbildungszeit vermittelt bekommen hast.

Die fehlenden Module/Themen können jedoch nachgeholt (an einem Zusatztermin) und ausgeglichen werden.

In jedem Fall würde die IHK dann noch einmal abwägen, ob du für die Prüfung bereit bist.

Also im Moment war ich von Februar bis jetzt gesund fehle gerade nur heute und schleppe mich krank zur Arbeit... seit Montag ich hab ne nierenbeckenentzündung und das Schlaucht mich

@toneRing

Wüsste nicht, was dieser Kommentar mit meiner Antwort zu tun hat. Schätz doch einfach mal selbst für dich ein, ob du die Prüfung schreiben willst, ob du dich vorbereitet fühlst. Wenn du denkst, du packst das, sollte du keine Unruhe ausstrahlen. Dann wird weder die IHK noch der Betrieb nocheinmal drüber nachdenken.

Wenn du krank bist - offiziell mit ärtlicher Krankschreibung - dann hast du KEINE FEHLTAGE auch wenn du dann logischerweise nicht arbeiten gehst.

Also quasi jetzt nach der Prüfungsanmeldung? Ich hab IMMER ein ärztliches Attest bzw Krankschreibung gehabt ..

@toneRing

Dann hast du auch keine Fehltage.

Fehltage sind wenn man einfach so unentschuldigt weg bleibt.

@MaryLynn87

Nein eben nicht ich war in den 3 Jahren natürlich immer vom Arzt krankgeschrieben und durch eine OP habe ich viele Fehltage nzw Fehlzeiten. Die zählen. 5 tage Erkältung hier 2 Wochen norovirus da oder sonst was... das gibt dann ne Summe am Ende der Ausbildung und die entscheidet : Prüfung oder nicht

@MaryLynn87

Das ist Unsinn. Es gibt unentschuldigte und entschuldigte Fehltage/-stunden. Und um genau diese werden bei der Anmeldung zur Prüfung konrolliert.

@Nitaru

Also ich hab x entschuldigte Fehltage und so hieß es zu mir dass auch die zählen

@toneRing

Ob sie entschuldigt sind, oder nicht ist denen egal. Die IHK kontrolliert, ob du den Ausbildungsstoff vermittelt bekommen hast. Dazu gibt es die grobe Faustregel, dass du nur 10% der gesamten Ausbildungszeit fehlen darfst, ansonsten zweifeln sie an, dass du ausreichend vorbereitet bist. Bei Überschreitung der Grenze wird separat entschieden, ob sie dich für geeignet einstufen. In dem Fall wird ein genaues Augenmerk auf Zensuren der Berufsschule sowie Einschätzung des Ausbildungsbetrieb gesetzt. Und es könnte eine Auflistung angefordert werden, wie der Betrieb die Fehlzeiten oder fehlenden Module nachträgtlich mit dir nachgeholt hat.

@Nitaru

Ja genau so mein ich das nur nach abgeben der Fehltage und Anmeldung der Prüfung ab da soll es nicht mehr zählen dass du fehlst und das glaub ich einfach nicht so recht ...

@toneRing

Ich versteh dich nicht... Willst du jetzt zwingend wissen, ob das allgemein noch gezählt wird, oder willst du wissen, ob deine Prüfung in Gefahr ist...

@Nitaru

Ich will wissen ob das zählt weil ich im Moment krank bin die Prüfung schaff ich mit links hab n Notendurchschnitt von 1,

Es kann wegen z. B. krankheitsbedingter Fehltage dazu führen, daß die Ausbildung verlängert wird und man nicht zur Prüfung zugelassen würde.

Es gibt keine exakte Festlegung, wieviele Fehlzeiten man haben kann - die IHK/Handwerkskammer prüft, ob die Fehlzeiten ca. 10% - 15% der Ausbildungdauer überschreiten - dann würde geprüft, ob eine Verlängerung der Ausbildung notwendig erscheint - das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung - trotz höherer Fehlzeiten bei gleichzeitig guter schulischer und betrieblicher Leistung kann der Azubi aber dennoch zur Prüfung zugelassen werden.

Wäre es nicht praktischer, wenn du mal kurz in deiner Berufsschule anrufst und nachfragst? Da es, wie du sagst, eine Einzelfallentscheidung war ist das der sicherste Weg.

Die sagen mir ja dass die Fehltage nicht mehr zählen und genau das finde ich ja so seltsamb