Fehler Eb bzw E6 Junkers Gastherme?

3 Antworten

1) Thermen müssen regelmäßig von Fachpersonal gewartet werden, bastelst du da selber dran rum, so kann der Vermieter bei späterem Defekt Schadenersatzansprüche geltend machen.

2. Schau in deinen Mietvertrag, ob du die Rechnung für die Wartung selber tragen musst, dann kannst du auch jemanden beauftragen, ansonsten ist es Vermietersache, Fachkraft zu holen und Wartung zu bezahlen.

Der Gedanke Fachpersonal hinzu zu ziehen, ist nicht falsch!