Fehlender Nachweis wohnwirtschaftliche Verwendung

3 Antworten

Ja, geh doch echt zu deinem Bausparberater. Ich würde sogar damit "drohen", demnächst wieder einen neuen Bausparvertrag abzuschließen. Spätestens dann wird er eine Lösung für dich finden, denn der will dich ja wieder haben ;-)). - Aber ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass du das nachweisen mußt. Also wir mußten das nicht und das war bei der Sparkasse. die haben den Rest einfach ausbezahlt und gut. War auch so um den Dreh. - Außerdem gehört eine Einbauküche auch zur wohnwirtschaftlichen Verwendung. Oder du behälst dir Modernisierungsmaßnahmen vor für Heizung usw. Oder ein Notgroschen für Reparaturen. Naja, sowas in der Art könnte ich mir vorstellen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass diese überschneidenden Mietzahlung auch anerkannt werden. Denn wie hätte das sonst gehen sollen? Oder steht das als Eigenkapital in Eurem Vertrag? - Da gibts bestimmt keine Probleme. Kann ich mir nicht vorstellen. - Viel Erfolg.

kein großes problem, kommt auf die darlehnsverträge an, wenn das darlehn nach baufortschritt ausgezahlt wird dann siehst du eher nicht das geld. ansosnten kannst es als sondertilgung auf dein darlehen zahlen wenn man das will. beachte aber wie viel sondertilgungsmöglichkeiten du im jahr hast

Viel Text, 100% Unsinn.

Bei einem Bauspardarlehen muss man dieses wohnwirtschaftlich verwenden. Auch die Einrichtung des Hauses zählt zur wohnwirtschaftlichen Verwendung.

Die Bausparkasse kann die 3000€, die nicht für das Haus verwendet wurden zurückverlangen.

@Banana23

Was denn nun? Wenn die Einrichtung des Hauses zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gehört, dann ist die Bedingung doch erfüllt, warum also sollte sie dann die 3.000 € zurück verlangen?

@angy2001

auch falsch ! bei der BSkasse ist die gesetzliche grenze bei 15.000 euro ! alles darunter reicht wenn es mündlich als wohnwirtschaftlich verwendet beschrieben wird : also alles unter 15.000 euo muss nicht schriftlich nachgewiesen werden. !

ich kenne sogar menschen die ihr auto mit bsv finanziert haben. wie gesgat unter 15t euro reicht eine mündliche bestätigung ! also du laberst 100% unsinn

@Turboleblass

ergänzung wenn das basuspardarlehn unter 15 t ist benötigt man nicht einmal eine banübliche sicherheit wie eine grundschult zb.

@Turboleblass

Ich kenn auch solche Menschen, die aber haben das nicht legal gemacht sondern mit dem Bausparberater getürkt!

@angy2001

wie gesagt unter 15 t euro mündlich danach werde kostenvoranschläge verlangt sowie oder baufortschrittsnachweise !

das mit der sicherheit ist nichts getürktes oder sonst was sondern gesetzlich verankert

Einrichtungsgegenstände sind nach meiner Kenntnis keine wohnwirtschaftliche Verwendung, da sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind - geh aber mal zu deinem Bausparberater und besprich das mit ihm. Sollte es demnach Schwierigkeiten geben mit dem Nachweis insgesamt, kannst du versuchen einzelne Positionen anerkannt zu bekommen. Je mehr je besser, weil den Rest, den du nicht belegen kannst - den musst du zurückzahlen und dir also dafür einen Kleinkredit bei einer Bank besorgen und dafür halt höhere Zinsen zahlen.