Fehlalarm? Wer trägt dann die Kosten?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Bekannter hat vollkommen richtig gehandelt da er in gutem Glauben war das du Hilfe benötigst. Der Anrufer wird niemals zur Kasse gebeten, es sei den er erzählt vorsätzlich Unsinn. Die Pol schreibt auch nur bei vorsätzlicher Falschalarmierung eine Rechnung. Die Feuerwehr schreibt in aller Regel nur in zwei Sitouationen eine Rechung. Zum einen bei Einsätzen mit Luft-, Land- und Wasserfahrzeugen, da zahlt ja die Versicherung. Zum anderen bei einigen techn. Hilfeleistungen (z.B. Keller auspumpen o.a.) dann wird sei das aber vorher ankündigen. Bleibt also der Rettungsdienst, der hat ja genau das gemacht wofür er da ist, also übernimmt die KV die Kosten, bis auf 10 €. Du kannst also ganz beruhigt sein und dich um deine Gesundung kümmern.

Es wäre ja vollkommen kontraproduktiv wen jeder der den Notruf wählt hinterher auf einem Berg von Kosten sitzenbleiben würde. Das kann so nicht sein und das gibts auch nicht. Also solange hier nicht vorsätzlich falsch Alarmiert wird kommen keine Kosten. Die Betonung liegt auf vorsätzlich, selbst wer in guten Glauben anruft und es stellt sich raus das es ein Fehleinsatz ist wird hier nicht in Regress genommen.

Die Kosten Polizei wird keine Rechnung schreiben, schließlich hat dein Bekannter ja richtig gehandelt..

Und deinen Transport ins KH wird wohl deine KV tragen. Also keine Angst.

Übrigens: Schon mal über eine Therapie nachgedacht ?

Polizeieinsätze müssen z.b. bezahlt werden, wenn eine Alarm anlage falsch auslöst obwohl es ein Fehlalarm ist

Die Interessante Fragestellung ist warum es zu einem Transport in Krankenhaus gekommen ist ??

Eigentlich muss bei einer Absichtlichen falschen Alarmierung der Anrufende die Kosten Zahlen.

Du musst nix Bezahlen. Außer du hast deinen bekannten Angerufen und ihn Angelogen das du dir was antun willst.

war ja nicht absichtlich. die person hat ernsthaft gedacht das eine gefahr besteht.

@m1405m

Warum es zum Transport gekommen ist-die Polizei wollte das so...der RTW nicht.Ich weiß nicht warum ich mit sollte,es lagen keine schwerwiegenden Gründe dafür vor.

hmm..also wenn du doch ins KH gekommen bist, ist es ja kein Fehlalarm mehr, denke ich. Somit dürfte die Versicherung die angefallenen Kosten übernehmen.