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2 Antworten

Zunächst einmal ist auch ein Privatverkauf ein Kaufvertrag und du bist gewährleistungspflichtig. Diese Gewährleistung kann man bei Privatverkäufen ausschließen, das muss dann aber ausdrücklich im Verkaufsangebot stehen. Allerdings greift dieser Ausschluss auch nicht immer. Wenn du eine bestimmte Eigenschaft der Ware zusicherst, dies aber unzutreffend ist, greift der Ausschluss der Gewährleistung nicht.

Hier noch ein Link zum Thema: https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/

Oder etwas ausführlicher zum Thema Gewährleistung: https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

Wenn es als "funktionierend" beschrieben wurde, entspricht es nicht der Beschreibung.

Also zurücknehmen.