Fassadendämmung: Kostneumlage auf Mieter und Steuer?

2 Antworten

das ist eine Modernisierung - Erhaltungsaufwand würde ich nicht sehen, dazu gehört mehr als nur die Dämmung ankleben und neu Verputzen

Danke für die schelle Antwort, mir geht es hier aber um den Punkt, ob ich die Kosten einmal auf die Miete(r) umlegen kann (das geht auf jeden Fall) und die gleichen Kosten dann nochmals bei der Steuer absetzen kann - egal ob als Werbungskosten (komplett im Jahr der Sanierung) oder Modernisierungskosten (dann natürlich über die Afa mit 2% über 50 Jahre)

was hat die Umlage der Kosten auf die Mieter mit dem Ansatz in der Steuer zu tun?

erhöhte Miete: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Fassadendämmung: Instandhaltungskosten (auf bis zu 5 Jahre verteilbar)