Fanfare strafe?

3 Antworten

Hallo KingMarc97,

wenn Du von der Polizei mit so einer Fanfare angehalten wirst, ist es schon recht unwahrscheinlich, dass die Polizei die unzulässige Fanfare überhaupt sieht.

Aber wenn, wird sie Dir allenfalls anbieten, ein Verwarnungsgeld von 15,00 Euro in Bar zu bezahlen. Bezahlst Du nicht in bar, wirst Du in absehbarer Zeit von der Bußgeldstelle laut bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog folgenden Bußgeldbescheid erhalten:


Tatbestandsnummer: 355000

Tatvorwurf: Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung unzulässig/mangelhaft *) war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 55 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Zudem könnten Dir die Beamten einen Mängelbericht mitgeben und Du musst das Fahrzeug mit beseitigten Mangel innerhalb von 7 Tagen vorstellen.

Mehr wird nicht passieren.

Schöne Grüße
TheGrow

In Bar bezahlen? - In meiner Gegend kassiert die Polizei entweder sofort per EC- bzw. Kreditkarte, oder man bekommt einen Zahlschein und muss damit dann überweisen.

Bargeld dürfen die gar nicht mehr annehmen, hat mir neulich eine Polizistin auf meine Frage hin (als meine Karte erst mal nicht funktionierte) erklärt.

@claushilbig

Hallo claushilbig,

Dein Einwand ist korrekt. In der Tat stellen immer mehr Dienststellen auf die bargeldlose Zahlung um. Ob noch in Bar kassiert wird ist regional völlig unterschiedlich.

Unsere Dienststelle hat z.B. noch keine Möglichkeit, dass man das Verwarnungsgeld per Karte bezahlt.

Ich und die meisten Kollegen von mir haben deshalb immer noch den guten alten Quittungsblock mit und bieten dem Betroffenen an, das Verwarnungsgeld in Bar zu zahlen.

Für diejenigen die in Bar bezahlen hat das Ganze auch einen riesen Vorteil. Wir sind angewiesen, bei Barzahlern keine Personaldaten aufzunehmen, denn mit Zahlung des Verwarnungsgeldes in Bar hat sich die Angelegenheit für den Betroffenen erledigt und er wird nicht im polizeilichen Bearbeitungssystem erfasst.

Diejenigen die später zahlen müssen oder nur später zahlen können, weil sie entweder kein Geld dabei haben oder die Beamten keinen Quittungsblock dabei haben, müssen natürlich namentlich erfasst werden und der Vorgang wird auch im polizeilichen Bearbeitungssystem erfasst. Aber das ist ja auch logisch. Zahlt der Betroffene nicht, muss man ja seine Personalien haben, um das Verwarnungsgeld einziehen zu können.

Schöne Grüße
TheGrow

Das kommt darauf an, wie sie angeschlossen ist. Wenn Du einen Extra Schalter hast und die normale Hupe auf der Lenkradtaste angeschlossen ist. ist der Einbau nicht generell verboten. Andernfalls, ist die Antwort von Grow richtig.

Wenn Du sie Unabhängig vom System der Hupe hast, darfst Du sie nicht benutzen. Falls doch ist das Ruhestörung.

laß die faxen, wenns dicke kommt erlischt die betriebserlaubnis deines fahrzeuges,dann wirds teuer für dich

...wenns dicke kommt erlischt die betriebserlaubnis deines fahrzeuges...

So ein Unfug, mit so einer Fanfare liegt keine der  drei Voraussetzungen zum erlöschen der Betriebserlaubnis vor