Familienversichert und Ferienjob?
Ich bin 19 Jahre alt und bei meinem Vater mitversichert.(Familienversichert)
Ich möchte in den Ferien arbeiten gehen. Ich habe im Internet gelesen, dass ich nicht mehr als ca. 400 Euro verdienen darf, weil ich mich sonst selbst um meine Versicherung kümmern müsste.
400 Euro würde ich monatlich allerdings übersteigen, da ich 5 Wochen Vollzeit arbeiten würde.
Was heißt das nun für mich? Muss ich mich für die Zeit des Ferienjobs separat versichern lassen oder fällt meine Mitversicherung bei meinem Vater für mich generell weg und ich muss mich selbst versichern lassen?
Zur Weiteren Info: Ich besuche noch die Schule.
Außerdem: würde ich im Verlaufe dieses Jahres Teilzeit einen Job annehmen (unter 450 Euro/Monat), gäbe es da Probleme? Also gibt es da einen gedeckelten Betrag pro Jahr oder Ähnliches?
Ich finde die Informationen online sehr verwirrend und widersprüchlich, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
2 Antworten
Ich möchte in den Ferien arbeiten gehen. Ich habe im Internet gelesen, dass ich nicht mehr als ca. 400 Euro verdienen darf, weil ich mich sonst selbst um meine Versicherung kümmern müsste.
Da bist du leider noch auf dem Stand von vor 5 Jahren - aktuell gelten bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern die Einkommensgrenze mit 435€ oder ein 450-Euro-Minijob!
400 Euro würde ich monatlich allerdings übersteigen, da ich 5 Wochen Vollzeit arbeiten würde...
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr (z.B. als Ferienjob) darfst du sogar unbegrenzt hinzuverdienen und bist trotzdem über die Eltern kostenlos in der Familienversicherung abgesichert ;-))
Ich finde die Informationen online sehr verwirrend und widersprüchlich, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Dann solltest du einfach mal googeln nach: Name der KK deiner Eltern, Leistungen, Familienversicherung, dann gehst du gleich viel schlauer ins Bett ;-)
Gruß siola55
PS: Auch über die minijob-zentrale.de findest du viele aktuelle Regelungen:
Vielen Dank, sehr hilfreich :)
Also geringfügige u. kurzfristige Beschäftigung können parallel ausgeübt werden: du mußt nur darauf achten, dass du den 450-Euro-Minijob wg. der kostenlosen Familienversicherung nicht überschreitest - und dein Arbeitgeber sollte beim 450-Euro-Minijob unbedingt die 2% Pauschalsteuer für dich entrichten! Du mußt dann diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann dieser bereits pauschalversteuert ist ;-))
400 Euro verdienen darf, weil ich mich sonst selbst um meine Versicherung kümmern müsste.
Wie kommst du den darauf? Ist das bei euch in Deutschland so?
Das steht auf der Seite der AOK.
Wann ist eine Familienversicherung nicht möglich?
-Wenn das Familienmitglied über ein Gesamteinkommen verfügt, das monatlich 435 Euro (Stand: 2018) übersteigt. Bei geringfügig Beschäftigten liegt die Einkommensgrenze bei regelmäßig 450 Euro.
Ich frage mich ob das nur für dauerhafte Beschäftigungen gilt oder auch für 5 Wochen
Wer richtig lesen, ist gleich viel schlauer: es heißt ausdrücklich bei geringfügiger Beschäftigung (hier gilt die 450-Euro-Grenze*) und nicht kurzfristige Beschäftiguing, also max. 3 Monate als Ferienjob z.B. und in unbegrenzter Höhe ;-)
Eben, hab' ich mir doch gedacht.
Was hast du dir gedacht???
Dass bei Ferialjobs die 450€ Grenze nicht gilt.
Wie wäre es, wenn ich nach meinem Ferienjob eine dauerhafte Teilzeitbeschäftigung annehmen würde?