Familienversichert bleiben?

4 Antworten

Wenn's dann nur 2 - 3 Monate sind als kurzfristige Beschäftigung (z.B. als Ferienjob), dann wärst du weiterhin kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern versichert! Ansonsten hast du eine sozialversich.pflichtige Hauptbeschäftigung und somit selbst krankenversichert.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Die Familienversicherung gilt grundsätzlich für die ganze Familie. Dennoch sind in der gesetzlichen Krankenversicherung einige Voraussetzungen dafür zu erfüllen:

Personenkreis:

  • Kinder, Adoptivkinder
  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Stiefkinder und Enkel, wenn das Mitglied sie überwiegend unterhält
  • Pflegekinder, wenn sie wie Kinder mit den Pflegeeltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Kinder von familienversicherten Kindern
  • Wohnsitz:
  • Die Angehörigen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
  • Altersgrenze: Kinder sind mitversichert bis …
  • zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
  • zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie zur Schule gehen oder eine schulische Berufsausbildung absolvieren.
  • Gegebenenfalls darüber hinaus durch einen bereits geleisteten Wehr- und Zivildienst oder einen bereits geleisteten Freiwilligendienst.
  • Keine Altersgrenze gilt für Kinder, die wegen Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits in der Zeit bestand, in der das Kind familienversichert war.
Wann ist keine Familienversicherung möglich?
  • Wenn Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder selbst pflichtversichert bzw. freiwillig versichert, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
  • Wenn das Familienmitglied hauptberuflich selbstständig tätig ist.
  • Wenn ein Familienmitglied eine Ausbildung beginnt oder eine Arbeit aufnimmt, bei der es eine (Ausbildungs-)Vergütung erhält und eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen muss. Auch bei einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einem Bundesfreiwilligendienst tritt in der Regel die Versicherungspflicht ein.
  • Wenn das Familienmitglied über ein Gesamteinkommen verfügt, das monatlich 445 Euro (Stand: 2019) übersteigt. Bei geringfügig Beschäftigten liegt die Einkommensgrenze bei regelmäßig 450 Euro.

Wenn du nachweislich ohne Einkommen bist, lebt die Familienversicherung wieder auf. Natürlich nicht automatisch, sondern der Versicherte muss das dann der Krankenkasse mitteilen (und belegen)

Das geht bis zum 23. Lebensjahr oder für Studenten bis zum 25.

Wenn du nachweislich ohne Einkommen bist, ...

Lieber DerHans, ohne Einkommen ist leider falsch: die Einkommensgrenzen betragen atuell 445€ mtl. Einkommen oder ein 450-Euro-Minijob!!!

@siola55

Er spricht von Vollzeit arbeiten

Wenn du ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehst, dann musst du dich selbst versichern. Wenn das Angestelltenverhältnis dann wegfällt und alle anderen Voraussetzungen wieder/weiterhin erfüllt sind, kannst du in die Familienversicherung zurück. Dies muss das Elternteil beantragen bei dem du Familienversichert sein willst.

Sind sie sich sicher?

@Waslos111

Dann google doch einfach mal nach: Name der Krankenkasse der Eltern, Leistungen, Familienversicherung

Dann bist du gleich viel schlauer ;-))

Familienversicherung kann auch bleiben wenn du 18 bist und arbeitest

Das ist falsch.

Nicht bei einer Vollzeit-Stelle