Familienrecht. Darf mein Vater von mir Miete verlangen?

9 Antworten

dein vater hat recht. egal weswegen ihr streit hattet, er verdient deinen respekt. er ermöglicht dir eine tolle ausbildung, andere verdienen in deinem alter bereits ihren unterhalt selber. solange er für dich aufkommt, solltest du ihn auch fair behandeln.

er hat bisher sogar deinen freund kostenlos wohnen lassen. das ist KEINE selbstverständlichkeit. wenn du nach deinem FSJ noch studieren willst, bezahlt er weiter für dich unterhalt. er sitzt also mit sicherheit am längeren hebel. komm von deinem hohen ross runter.

Was für ein bescheidener Kommentar!

Mein Vater bezahlte mir bisher garnichts! Werder Schule noch sonst irgendwas. Er will mir jetzt Unterhalt bezahlen denn ich wieder abgeben muss.

Alle Schulausflüge etc. habe ich von meinem taschengeld bezahlt, das ich von meiner MUTTER bekommen habe. Mein Freund wohnt zwar hier aber meine Mutter kommt für ihn auf, heißt mein Vater bezahlt hier garnichts von ausser ein teil des Hauses.

Komm du lieber mal von deinem Hohen Ross runter, auch ein Vater muss sich den Respekt seiner Tochter verdienen und das hat er sich selbst verspielt!

@ButterflyNeedsCrack

heißt mein Vater bezahlt hier garnichts von ausser ein teil des Hauses

eben und dafür kann er Nutzungsentschädigung (sprich Miete) verlangen er ist nämlich keine Wohlfahrtsinstitution. Du mußt mal Deinen Frust Deinem Vater gegenüber beiseite stellen und die ganze Sache realistisch betrachten.

@ButterflyNeedsCrack

du schreibst, daß er durch die miete den unterhalt wieder zurückkriegen würde. bevor du hier pampig wirst, lies deinen text nochmal durch. das nächste mal denk einfach vorher nach, was du schreibst.

Darf mein Vater von mir Miete verlangen?

Er darf schon, nur im Moment ist das ziemlicher Blödsinn. Denn Miete ist einkommensteuerpflichtig. Auf der anderen Seite steigert die Miete, den unterhaltsrechtlichen Bedarf. In der Regel ist bei Kindern mit einen eigenen Hausstand von einen Bedarf von 670€ auszugehen. Verlangt er keine Miete, dann richtet sich der Bedarf nach der 4. Stufe der DDT, was deutlich weniger ist.

und werde ab August ein FSJ machen, wodurch ich knapp unter 400€ verdiene

Während eines FSJ besteht in der Regel keine Unterhaltspflicht.

Von Dir kann er die nicht verlangen, er ist Dir gegenüber unterhaltspflichtig, und dazu gehört Unterkunft oder alternativ Geld für Unterkunft in Höhe der entsprechenden Miete, das gleicht sich also aus. Wenn allerdings im Unterhalt ein Teil für Unterkunft enthalten ist, braucht er diesen Teil auch nicht zahlen, denn Du bekommst von ihm ja Unterkunft...

Von Deinem Freund kann er ebenfalls keine Miete verlangen, denn es besteht kein Mietvertrag...

Er kann aber von Deiner Mutter Nutzungsentschädigung verlangen. Und er kann verlangen, dass Dein Freund auszieht, wenn er nichts zahlen will...

Tja, auf der einen Seite bist Du mit 20 volljährig, auf der anderen Seite sind Dir Deine Eltern Unterhalt bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit schuldig, die Du offenbar noch nicht erreicht hast. Allerdings hast Du in Deiner Rechnung eine Kleinigkeit vergessen: Du hast einen Lebensgefährten und damit jemanden, mit dem Du wohl Deine wirtschaftlichen Belange regeln könntest. Zumindest könnte von diesem Lebensgefährten Miete verlangt werden, dem schulden Deine Eltern überhaupt nichts.

von Dir nicht, aber von Deinem Freund, der in seiner Whg mitwohnt, dem muß er nicht kostenlos beherbergen. Er kann verlangen das Du die Miete und Nebenkosten von ihm an ihn weiterleitest.

Wenn Du langfristiger sehr unfreundlich , herablassend zu Deinem Vater werden würdest erst dann darf er Dir ggf. jeden Unterhalt verweigern.

Mit welcher Begründung ?