FAmilienerbe bei Zwillingen

12 Antworten

Das Alter von Kindern spielt beim Erben keine Rolle. Entweder im Testament wird etwas festgelegt oder es geht nach der gesetzlichen Erbfolge - und bei der gesetzlichen Erbfolge sind alle Kinder gleichgestellt, egal ob Zwillinge oder "normale" Geschwister, jeder erbt den selben Anteil. In einem Testament kann etwas anderes festgelegt sein, das kann, muss aber nicht, etwas mit dem Alter zu tun haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jedes Kind Anspruch auf den Pflichtteil erheben kann - auch wieder völlig unabhängig von Alter oder sonst etwas.

jeder bekommt einen Pflichtteil auch wenn man keine Zwillinge hat.

beide gleich viel..alle kinder kriegen den gleichen anteil, wenn nicht anders testamentarisch vereinbart wurde

Kommt aufs Testament an. Wahrscheinlich aber beide!

Ohne Testament sind die Kinder immer zu gleichen Teilen Erbe der Eltern. Gesetzliche Erbfolge. Die Geburtsjahre spielen keine Rolle. Wenn die Eltern ein oder mehrere Kinder enterbt haben, steht dem Enterbten immer der Pflichtteil zu. Beispiel: Zwilling A wird enterbt. B wird nicht enterbt. Normal hätte A 50% mit Zwilling B geerbt. Als Enterbter erhält er die Hälfte seiner 50%,also 25%. Da er aber Pflichtteilsergänzungsansprüche hat und sich z.B. die Schenkungen der Eltern an A der letzten 10 Jahre auch noch anrechnen kann, ist er unter Umständen nicht so deutlich im Nachteil. Ich bin Erbin, die Pflichtteilsberechtigte hat im Endeffekt eine weitaus größere Schnitte gemacht als ich. Und das nicht nur in finanzieller Hinsicht, denn es ist immer schrecklich, wenn die eigene Familie geldgierig ist und um jeden Cent klagt.