familienbuch

3 Antworten

Habt Ihr nach der Hochzeit ganz sicher kein Familienbuch anlegen lassen (bitte nicht mit "Stammbuch" verwechseln)? Das Familienbuch ist eine Karte, auf die alles Mögliche eingetragen wurde und die im Standesamt bleibt: die wurde bei der Heirat angelegt, dann kamen Kirchenaustritte drauf, alle Kinder, Scheidung, Wiederheirat... etc. Wenn Ihr das nicht habt, reicht natürlich das Scheidungsurteil mit der Rechtskraft aus - ganz klar! Was man nicht hat, kann man nicht vorlegen.

Zur Vollständigkeit: Das Stammbuch ist eine Art Ringbuch, das man (wenn man möchte) für die Heirat anlegen lassen kann. Die Geburts- und Taufurkunden der Kinder kommen rein... etc. Man muss das aber nicht haben, da man die Urkunden ja jederzeit leicht neu beschaffen kann (und für bestimmte Gelegenheit sogar neu beschaffen muss).

--> noch was: Familienbücher werden übrigens seit kurzer Zeit überhaupt nicht mehr angelegt.

In Deutschland ist das Familienbuch auch kein Muss, ich besitze z.B. keines, folglich reicht hier die amtliche Scheidungsurkunde auch aus. Frag am besten mal einen anderen Standesbeamten.

Für Ehen, die in Deutschland zwischen dem 1.1.1958 und dem 31.12.2008 geschlossen wurden, wurde beim Standesamt grundsätzlich ein Familienbuch angelegt. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, mussten die Brautleute dies ausdrücklich beantragen. Es war empfehlenswert, in vielen Fällen aber sehr aufwändig, da die ausländische Heiratsurkunde dazu nicht ausreichte; es wurden u. a. Geburtsurkunden der beiden Brautleute benötigt. Daher haben viele auf die Anlegung eines Familienbuchs verzichtet, was aber die Gültigkeit der Ehe keinesfalls berührte! Bei der Wiederheirat muss es nun dem Standesamt genügen, wenn die ausländische Heiratsurkunde mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil eines deutschen Familiengerichts vorgelegt werden. Hat der Standesbeamte dennoch Zweifel, ob nicht doch ein Familienbuch für die frühere Ehe angelegt wurde, soll er eine Anfrage an das Standesamt I in Berlin richten. Dorthin musste jedes auf Antrag angelegte Familienbuch gemeldet werden. Eine Negativauskunft von dort würde auch die letzten Zweifel des Standesbeamten beseitigen!