Familenversicherte verdient zuviel... Was ist die Konsequenz?
Hallo zusammen,
Ich sitze aufgrund eines Fehlers bei der Umstellung von einem Finanzamt zum anderen erst jetzt an der Steuuererklärung für 2010.
Meine Frau ist bei mir familienversichert und (wie ich) selbständig. Ich dachte bisher, sie hätte im Jahr 2010 unter der erlaubten 365 Euro verdient. Nun aber sagt mir ein Bekannter, dass das Arbeitszimmer, dass ich für sie in der Steuererklärung (Sie ist Architektin) einberechnet habe, wohl aufgrund unserer Wohnsituation (Zwei Zimmer-Wohnug, 69m2, Arbeitszimmer 20m2) niemals anerkennen wird.
Wenn dem so wäre hätte ich knapp 1200 Euro weniger Ausgaben für sie, sprich: Ihr Einkommen würde auf ca. 450 Euro pro Monat steigen. Dadurch wäre sie natürlich nicht mehr familienversicherungsberechtig.
Nun meine Frage: Was sind die Konsequenzen? Rückzahlungen? Wenn ja, ab wann? Und BIS wann?
Im darauffolgenden Jahr hat sie nichts mehr verdient, weil wir ein Kind bekommen haben, und auch in diesem Jahr wird sie nichts mehr verdienen.
Mir schwant nur, dass die Krankenkasse sehr wohl rückwirkend Beiträge fordern kann (Also sie nicht mehr bei der Familienversicherung, sondern selber versichern ab 2010), aber wahrscheinlich nicht rückwirkend (d.h. ab 2011, wo sie ja nichts mehr verdient hat) wieder zurück in die Familienversicherung einbringen kann.
Heisst dass, dass ich im Prinzip für sie zwei Jahre (2010 und 2011) monatlich 130 Euro nachzahlen muss? Oder wie funktioniert das? Wäre eine ziemliche Katastrophe für uns.
Ich hoffe, ich habe die Frage nicht zu kompliziert gestellt und bin dankbar für jede Antwort.
Gruss und Danke
4 Antworten
Frag einen Steuerberater oder das Finanzamt. Tendenziell würde ich aber auch sagen, dass der Beitrag von ca. 146,- € mtl. für das Jahr 2010 nachzuzahlen ist, da die selbständigkeit zwar nicht mehr geringfügig aber dennoch nicht als haupterwerb zu behandeln ist. Zur Rückkehr in die FV sind die geringeren einkünfte selbstverständlich nachzuweisen.
Vorsicht: Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, erhöht also das zu versteuernde Einkommen (Genau da steht es auch auf dem Steuerbescheid: "Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif)
Hallo,
es sind zwei Möglichkeiten denkbar:
1) Für 2010 sind Beiträge nachzuzahlen ( ggf. 150 Euro monatlich oder als Selbständige 200-300 Euro Mindestbeitrag). An 2011 entfallen die Beiträge wegen des Elterngeldes (und des niefgen Einkommens) und der erneuten Familienversicherung.
oder
2) Die Beiträge sind erst ab dem Ausstellungstag des Steuerbescheides für 2010 nachzuzahlen. Wenn der Steuerbescheid für 2011 erstellt wurde und der Wert unter 365 Euro monatlich liegt, entfällt die Beitragspflicht ab dem Ausstellungstag wieder. Dann wäre es sehr sinnvoll, die Steuererklärung 2011 seh, sehr schnell zu machen.
Am besten das persönliche Gespräch mit der Krankenkasse suchen.
Gruß
RHW
Nein, man kann auch die Familienversicherung rückwirkend durchführen.
Ab 01.01.10 muss die Ehefrau rückwirkend die FV verlassen und sich selbst versichern. Der Beitrag ist nachzuzahlen, kann aber auch im Rahmen einer Zahlungsvereinbarung mit der KK in Raten abbezahlt werden. Der jetzige Mindestbeitrag (2012) für nicht hauptberuflich Selbständige liegt bei 149,63€, in 2010 war er geringfügig niedriger, aber mehr als nur Deine angenommenen 130€.
Ab 01.01.11 kann sie dann wieder rückwirkend in die FV. Dass sie dann aber unter der FV-Grenze verdient muss später wieder nachgewiesen werden.
In dem Fall wird es interessant für 2011. Sie hat ja in dem Jahr Elterngeld bekommen. Dies wurde aber noch mit dem "Arbeitszimmer" berechnet (per vorläufiger EÜR), sie hat also grob 350 Euro bekommen. Wenn ich nun die Steuer für 2011 mache, ist das ja eigentlich in Ordnung (oder wird das Elterngeld überhaupt auf dem Steuerbescheid aufgeführt?) Wäre natürlich interessant. Theoretisch köntne ich ja mit dem endgültigen Steuerbescheid von 2010 (450 Euro pro Monat) versuchen, rückwirkend höheres Elterngeld für sie zu bekommen, dann würde sich das eventuell ausgleichen. Aber andere Baustelle. Danke erstmal für die Antwort.
Der vorletzte Absatz der Frage dürfte zutreffen. Aber es könnte durchaus sein, dass es dabei nicht bleiben wird. Denn das FA lässt sich wenn überhaupt nur legal beschummeln.