Falschparken muss Ordnungsamt Bilder schicken?
Hallo,
hab folgendes Problem. Das Ordnungsamt hat mir ein Knöllchen für falschparken verpasst. Meine Schwester stand zwei Wochen zuvor mit ihrem Auto (gleiches Modell wie meines) an der genau selben Stelle. Sie bekam ein "bitt schreiben" dort nichtmehr zu Parken. Ich wiederrum soll 20 € berappen. Nun wollt ich mir die Bilder zuschicken lassen die als Beweis aufgeführt werden. Der gute Mann vom Ordnungsamt meinte allerdings das ich die Bilder nur bei Ihm vor Ort anschauen darf. Ist ja nicht so das ich arbeiten und ich hab auch immer Zeit zwischen 9-12 Uhr "Sarkasmus aus*.
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
Liegt hier Willkür vor? einer zahlt einer nicht.
Ist das Ordnungsamt verpflichtet mir die Bilder zu schicken?
4 Antworten

1.Liegt hier Willkür vor?
In gewisser Weise schon, denn wie du selbst schreibst: einer zahlt einer nicht. Allerdings ist diese Willkür bei Ordnungswidrigkeiten durchaus zulässig. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgen will oder nicht. Man nennt das "Opportunitätsprinzip".
Anders sieht es im Strafrecht aus, dort gilt das "Legalitätprinzip", und das bedeutet, dass entdeckte Straftaten verfolgt werden müssen.
2.Ist das Ordnungsamt verpflichtet mir die Bilder zu schicken?
Nein, es ist noch nicht einmal verpflichtet, überhaupt Bilder zu machen. Grundsätzlich genügt die Aussage eines Zeugen.

Nein, das ist keine Willkür. Es wurde aufgefordert dort nicht mehr zu parken. Es wurde sich nicht daran gehalten, also zahlt man. Da ist es egal, ob du oder deine Schwester dort geparkt hat.
Nein, sie sind dazu nicht verpflichtet die Bilder zu schicken.

Das es vorher ein anderes Fahrzeug war heißt ja nicht, dass man dann mit dem eigenen Fahrzeug einen Freibrief hat. Falsch geparkt ist falsch geparkt. Da muss man halt mit einer Knolle rechnen.

Das Ordnungsamt hat die Pflicht, Bilder mitzuschicken.
Sonst SOFORT Einspruch einlegen.

Das Ordnungsamt hat nicht einmal die Pflicht, Bilder überhaupt zu machen ...

Ich hab aber nichts von der Aufforderung gewusst bis ich meiner Schwester den Strafzettel gezeigt hatte. Wir wohnen nicht in der gleichen Wohnung.

Das Deine Schwester eine kostenfreie Verwarnung bekam hat mit Dir rein gar nichts zu tun, Du hast Dich an die Beschilderung zu halten und nicht auf eventuelle Hinweise Anderer zu warten.
Es handelt sich hier um 2 unterschiedliche Fahrzeuge.
Aber trotzdem kann bei Ordnungswidrigkeiten auch nur mündlich [oder schriftlich] verwarnt werden, das ist Ermessenssache.