Falschparken muss Ordnungsamt Bilder schicken?

4 Antworten

1.Liegt hier Willkür vor?

In gewisser Weise schon, denn wie du selbst schreibst: einer zahlt einer nicht. Allerdings ist diese Willkür bei Ordnungswidrigkeiten durchaus zulässig. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgen will oder nicht. Man nennt das "Opportunitätsprinzip".

Anders sieht es im Strafrecht aus, dort gilt das "Legalitätprinzip", und das bedeutet, dass entdeckte Straftaten verfolgt werden müssen.

2.Ist das Ordnungsamt verpflichtet mir die Bilder zu schicken?

Nein, es ist noch nicht einmal verpflichtet, überhaupt Bilder zu machen. Grundsätzlich genügt die Aussage eines Zeugen.

  1. Nein, das ist keine Willkür. Es wurde aufgefordert dort nicht mehr zu parken. Es wurde sich nicht daran gehalten, also zahlt man. Da ist es egal, ob du oder deine Schwester dort geparkt hat.

  2. Nein, sie sind dazu nicht verpflichtet die Bilder zu schicken.

Crack  04.02.2014, 11:34

Es wurde aufgefordert dort nicht mehr zu parken. Es wurde sich nicht daran gehalten, also zahlt man. Da ist es egal, ob du oder deine Schwester dort geparkt hat.

Es handelt sich hier um 2 unterschiedliche Fahrzeuge.

Aber trotzdem kann bei Ordnungswidrigkeiten auch nur mündlich [oder schriftlich] verwarnt werden, das ist Ermessenssache.

YK1972  04.02.2014, 14:04
@Crack

Das es vorher ein anderes Fahrzeug war heißt ja nicht, dass man dann mit dem eigenen Fahrzeug einen Freibrief hat. Falsch geparkt ist falsch geparkt. Da muss man halt mit einer Knolle rechnen.

Das Ordnungsamt hat die Pflicht, Bilder mitzuschicken.

Sonst SOFORT Einspruch einlegen.

JotEs  05.02.2014, 07:13

Das Ordnungsamt hat nicht einmal die Pflicht, Bilder überhaupt zu machen ...

Ich hab aber nichts von der Aufforderung gewusst bis ich meiner Schwester den Strafzettel gezeigt hatte. Wir wohnen nicht in der gleichen Wohnung.

Crack  04.02.2014, 11:35

Das Deine Schwester eine kostenfreie Verwarnung bekam hat mit Dir rein gar nichts zu tun, Du hast Dich an die Beschilderung zu halten und nicht auf eventuelle Hinweise Anderer zu warten.