Falschgeld! HILFE?
Hallo,
ich habe mit einem Freund zusammen Falschgeld in Verkehr gebracht. Ich wollte es eigentlich nicht, aber ich wollte nicht so dumm da stehen und hab mich gezwungen gefühlt mit zu machen. Es waren 250€. Zu dem Zeitpunkt war ich schon 18. Nach dem er erwischt wurde, bekam ich einen Brief, dass ich zum Verhör muss. Ich bin hingegangen, aber habe davor mit ihm gesprochen aber er hat mir gesagt, was ich sagen soll, also habe ich falsch ausgesagt. Die Polizei hat jetzt unseren Chatverlauf gefunden mit Beweisbildern der Scheine und will mich zu einem erneuten Verhör einladen. Ich werde aufjedenfall die Wahrheit sagen diesmal. Meine Frage wäre, was für eine Strafe ich bekommen würde Vorgericht, wenn ich es auch bereue.???? Würde es eine Freiheitsstrafe geben? Ich war noch nie Polizeilich auffällig, also habe immer noch eine weiße Weste
Danke für eure Antworten im Vorraus.
5 Antworten
Wenn du Glück hast wirst du nach dem jugend recht bestraft. Das heißt sozialstunden o.ä. an sonsten Geldstrafe. Das können ein paar tausend EUR sein. Wenn du die nicht hast kommt die Freiheitsstrafe auf dich zu.
ist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe
von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der
Versuch strafbar ist, muss mit den Blüten noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein.
falschgeld? das ist ne straftat,stell dich auf gesiebte luft ein
Mal abgesehen von der zu erwartenden Strafe, wenn Deine Frage kein Fake ist:
Ich frage mich, wie man eine solch kleine Menge produzieren kann, ohne dabei in eine Druckerei einzubrechen. Denn die heimischen Drucker erkennen beim Scannen und Kopieren Banknoten und brechen den Druck ab.
hää wir haben es ja nicht selber produziert nur in Verkehr gebracht
Wie hier schon gesagt wurde ist das vorsätzliche in Umlauf bringen von Falschgeld eine Straftat und kann entweder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden oder einer Geldstrafe.
Du bist aber noch jung und generell wird das erwachsenenstrafrecht bei Delikten dieser Art eher seltener angewandt.
Das entscheidet sich dann aber vor Gericht.