Falschgeld! HILFE?

5 Antworten

Wenn du Glück hast wirst du nach dem jugend recht bestraft. Das heißt sozialstunden o.ä. an sonsten Geldstrafe. Das können ein paar tausend EUR sein. Wenn du die nicht hast kommt die Freiheitsstrafe auf dich zu.


Das Inverkehrbringen von Falschgeld
ist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe
von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der
Versuch strafbar ist, muss mit den Blüten noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein.


Der Falschgeld-Kauf im Darknet schützt vor Strafe nicht - Strafrecht ...https://www.strafrecht-bundesweit.de/.../falschgeld-kauf-im-darknet-hausdurchsuchung-...





falschgeld? das ist ne straftat,stell dich auf gesiebte luft ein

Mal abgesehen von der zu erwartenden Strafe, wenn Deine Frage kein Fake ist:

Ich frage mich, wie man eine solch kleine Menge produzieren kann, ohne dabei in eine Druckerei einzubrechen. Denn die heimischen Drucker erkennen beim Scannen und Kopieren Banknoten und brechen den Druck ab.

hää wir haben es ja nicht selber produziert nur in Verkehr gebracht

Wie hier schon gesagt wurde ist das vorsätzliche in Umlauf bringen von Falschgeld eine Straftat und kann entweder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden oder einer Geldstrafe.

Du bist aber noch jung und generell wird das erwachsenenstrafrecht bei Delikten dieser Art eher seltener angewandt.

Das entscheidet sich dann aber vor Gericht.