falschgeld festgestellt was erwartet mich?

3 Antworten

Denkste die Sache erledigt sich von alleine wenn Du nicht erscheinst?

Da haste ja schon ordentlich was auf dem Kerbholz, so kann man sich auch schnellstmöglich seine Zukunft verbauen.

Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz

Fundunterschlagung

Falschgeld...

Naja und das Inverkehrbringen... Zumindest der Verdacht besteht, es ist wohl unwahrscheinlich das Du die Scheine mit dir führst um sie danach zu Hause einzurahmen und zu bewundern...

Aber selbst die anderen Straftatbestände reichen ja schon aus für eine Gerichtsverhandlung...

ich weiß erledigt hat sich die sache nicht aber ich habe von ein paar leuten den rat bekommen nicht zu erscheinen da die polizisten eine interpretation von dem schreiben was ich den sage was zu missverständen führen kann und die warten doch darauf das ich was falsches sage und glauben hat die frau vom falschgelddezernart mir nicht geschenkt als sie mit 5 leuten mein zimmer durchsucht hat (ohne erfolg)

@Titan759mmpak

Notfalls wirste dann halt von der Staatsanwaltschaft vorgeladen, da musst du dann erscheinen... Das sinnvollste wäre es einen Anwalt zu konsultieren...

§ 146 STGB Geldfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

  1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
  2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
  3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Also: du hast es dir verschafft, du hast nicht gewerbsmässig gehandelt .. also mindestens 3 Monate als Erwachsener, als Minderjähriger wahrscheinlich nur Geldstrafe und Sozialstunden. Ein Kavaliersdelikt ist es jedenfalls nicht und auch nicht erst ein Delikt wenn du das Geld ausgegeben hast.

wie hoch könnte die geldstrafe ausfallen

@Titan759mmpak

Geldstrafe gibt es nicht. Das JGG kennt als Jugendstrafe nur die Freiheitsstrafe.

moment es kann doch keine geldstrafe für jugendlichen geben?

Einen Minderschweren Fall wird es kaum geben, Minderungsgründe sehe ich jedenfalls nicht. Mit viel Glück könnte es Jugendarrest geben.

mit viel glück jugend arrest ? mit nicht viel glück die todestrafe oder was du übertreibst auch

@Titan759mmpak

Ich gebe hier meine unverbindliche Einschätzung wieder.

Ich habe selbst schon einen 14jährigen wegen unbefugter Benutzung eines Kfz und Sachbeschädigung in den Knast gebracht. Er war einschlägig bekannt und schon ging es ab... Du kannst versuchen, ob du Parallelen zwischen dir und ihm findest.

Aber lassen wir das Diskutieren. Dir fehlt es offenbar an Einsicht und Reue und willst nur lesen, was dir in den Kram passt..

@furbo

nein ich wolte wissen mit welcher strafe ich zu rechnen habe und das habe ich auch ich habe jemanden gefragt der grade jura studiert und er meinte ich bekomme wahrscheinlich sozialstunden und wenn ich unglück hab jugendarrest

@Titan759mmpak

ich habe das geld gefunden und dachte es währe echt ich habe es genommen was nartürlich ein fehler war

Warum solltest du die Scheine enrwendet haben? Wohl nur, um sie auszugeben. Also wurde der Tatbestand des § 146 StGB erfüllt.,So wird es der StA und auch der Richter sehen.

Bei der Tat handelt es sich um ein Verbrechen, d.h. da gibt es nur Gefängnis!! Wenn es sich um die Währung handelt, da kennt der Staat keine Gnade.

Du kannst zur Vernehmung gehen, du kannst es auch sein lassen. Es besteht für dich keine Pflicht zum Erscheinen. Ob es gut für dich ist, das musst du mit dir selbst ausmachen. Zumindest beraubst du dich der Chance, irgendwas Positives für dich geltend zu machen.

Wegen der Schwere des Vorwurfs solltest du einen RA mit deiner Vertretung beauftragen. Kostet aber und das nicht zu knapp. Na ja... hast auch ziemlich Dreck am Stecken, Falschgeld ist schon ein Hammer.

ich kriege doch nicht als jugendlicher knast

@Titan759mmpak

Warum denn nicht? Es geht durchaus. Ich hab schon einmal einen 14jährigen reingebracht. Unrecht ist Unrecht, auch wenn es ein Jugendlicher macht. Du solltest kapieren, dass deine Tat als ein schweres Verbrechen angesehen wird.

Ich rechne bei der Tat mit heftigen Zuchtmitteln = Jugendarrest, oder tatsächlich mit einer Jugendstrafe = Freiheitsstrafe.

@furbo

und ich meine das ich als jugendlicher doch nicht knast wegen sowas bokomme anstatt sozialstunden weil eine beamtin meinte das es knast gibt für erwachsene und für mich gäbe es nartürlich eine beminderung

jugendarrest ist doch eine freiheitstrafe

@Titan759mmpak

Letztlich entscheidet ein Richter darüber, was mit dir geschieht. Weder ich noch eine andere Polizeibeamtin kann darüber befinden. Es sind eher nur Einschätzungen aus Erfahrungen heraus. Vielleicht gibt es bei dir in der Gegend milde Richter, die auch bei Kapitalverbrechen "dudu" machen.

Und nein, Jugendarrest ist keine Strafe im Sinne des Gesetzes. Er ist ein Zuchtmittel, das der Richter anordnen darf. Folgerichtig würde ein Jugendarrest, niemals im Strafregister (denke an ein Führungszeugnis) auftauchen, sondern nur im Erziehungsregister.