Falsches Geburtsdatum heißt Betrug?

9 Antworten

Ist es verboten ein falsches geburtsdatum einzugeben wenn man sich registriert?

Nein. Es verstößt höchstens gegen die AGB dessen bei dem du dich registrieren willst. Dein Account könnte gesperrt oder gelöscht werden.

Ich hab gehört dies fällt unter den Bereich betrug aber ist es erst
betrug wenn man etwas damit kauft das man sonst nicht kaufen dürfte?

Auch dann ist es kein Betrug. Es wird erst dann ein Betrug wenn dem Gegenüber ein Vermögensschaden entsteht, also wenn du die Leistung nicht bezahlst.

Bei einem Teamspeak 3 Server gibt es jedoch keine Altersbeschränkung also fällt das dann trotzdem unter betrug?

Zivilrechtlich ist der Vertrag schwebend unwirksam. Du kannst keine Dauerschuldverhältnisse ohne die Zustimmung deiner Eltern eingehen.

Also wenn der Vetrag unwirksam ist heißt das doch das ich es nicht mehr bezahlen muss oder? Weil ich keine Zustimmung der Eltern hatte.

@Incrusio

Nicht die zivil- und strafrechtliche Seite miteinander vermengen.

Wenn deine Eltern dem Vertragsschluss widersprechen wird dein Server gesperrt.

Wenn du einfach nicht mehr zahlst, aber den Server noch nutzt und dich dann hinterher auf Minderjährigkeit berufst, haben wir alle 3 Tatmerkmale des Betrugs erfüllt.

  • Wir haben die absichtliche Falschangabe zum Alter
  • Wir haben dann auch eine Täuschung
  • Und dem Anbieter ist ein Schaden an seinem Vermögen entstanden, da er den Anspruch zivilrechtlich nicht durchsetzen kann.

"bin eigentlich 16 und hab mir einen Teamspeak 3 Server gekauft" - du schreibst gekauft, aber richtig wäre "gemietet". Auch mit seinem Taschengeld darf ein Jugendlicher keine fortlaufenden Verträge auf Dauer abschließen, z.B. Mietverträge. Er ist ungültig, auch wenn es keiner merkt. Das betrifft aber nur den Vertrag selber.

Solange aber beide Vertragsparteien ihre Leistungen erbringen (du zahlst die mtl. Miete, dein Vertragspartner liefert den Server) besteht mMn kein Betrug. Du täuscht ihn zwar über dein Alter, das hat aber keine weiteren Konsequenzen.

Das heißt also das ich ihnen nichts bezahlen muss?

@Incrusio

Willst du aus der Sache rauskommen?



Wenn es schlecht läuft:

§ 269
Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


KaterKarlo2016

Bei einem Serverkauf wird keine Urkunde erstellt.

@Menuett

Wenn Sie den § und den Text richtig interpretieren, steht dort nicht, dass eine Urkunde erstellt wird.



Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde

Was würde heißt denke ich wissen Sie.

@KaterKarlo2016

wenn jemand z.B. bei Paypal sein Geburtsdatum vorsätzlich als 25-jährig eingibt, obwohl er erst 23 ist, welche Urkunde würde er dann hergestellt/verfälscht haben iSd 269 StGB, wenn eine Urkunde vorliegen würde?

wenn jemand z.B. bei Paypal sein Geburtsdatum vorsätzlich als 25-jährig eingibt, obwohl er erst 23 ist, welche Urkunde würde er dann hergestellt/verfälscht haben iSd 269 StGB, wenn eine Urkunde vorliegen würde?

Du als GF-Rechtsexperte hast die Strafbarkeit nach 269 StGB bejaht. Damit ist endlich die Frage geklärt, ob das Registrieren unter falschem Geburtsdatum strafbar ist. Wem soll man sonst vertrauen, wenn nicht dir?

Auch ich vertraue dir und suche nun ständig nach einer möglichen Urkunde, die, wenn sie denn vorliegen würde, durch die Angabe des falschen Geburtsdatums hergestellt oder verfälscht worden wäre. Ich komm' einfach nicht drauf. Hilf mir bitte auf die Sprüge.

@Monxxos

Du darfst bei der Micky-Maus-Figur keine Antworten auf juristische Rückfragen erwarten. Er erweckt zwar immer den Eindruck Rechtsanwalt zu sein, ist aber wahrscheinlich im Höchstfall Jurastudent im ersten Semester. Mehr als das Kopieren von Paragraphen kommt da nicht.

@AalFred2

Tja, da liegst du wohl richtig. Beinahe hätte die Frage des falschen Geburtsdatums nun erstmalig revolutionär beantwortet werden können. Vielleicht lieber doch nicht zitieren. Oder doch...? :-)

Nein, das ist kein Betrug.

Ein Betrug würde voraussetzen, dass jemand täuscht, um "sich oder einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil gewähren zu lassen".

Du wolltest das Ding ja bezahlt. Aus deinem (Taschen)Geld. Du durftest das auch kaufen.

Es wäre auch dann kein Betrug gewesen, wenn Du es unter einem anderen Namen bestellt hättest. So lange Du jedenfalls die Absicht gehabt hast, das  Produkt ordnungsgemäß zu zahlen!

Nur wenn man falsche Angaben macht und nachher nicht zahlen will /kann, und deshalb täuschen will, dann wird ein Betrug daraus.

Also: Entwarnung. Kein Betrug.

Da ich noch minderjährig bin und laut dem Gesetz erst mit 18 Vertragsfähig, bin heißt das dann eigentlich nicht das ich es dann nicht mehr bezahlen muss da der Vertrag hinfällig ist? 

@Incrusio

Nein. Der Vertrag gilt. Er ist mit den tatsächlichen Vertragsparteien zustande gekommen (egal wie die heißen oder wie alt die sind.)

Ein 16 Jähriger darf auch einen solchen Vertrag abschließen. Er braucht dafür auch nicht die Einwilligung der Eltern, wenn er den  Vertrag mit Taschengeld bezahlt (§110 BGB). Anders wäre es, wenn er etwas bestellen würde, was sehr teuer wäre und das Taschengeld nicht ausreicht oder bei Ratenzahlungsgeschäften.

Wenn etwas bestellt und gleich mit Taschengeld bezahlt wird, ist der Vertrag rechtswirksam. Deshalb ist es für die Internetfirma rechtlich egal, wenn mit dem Geburtsdatum geschummelt wird.

@Hugito

Ein 16 Jähriger darf auch einen solchen Vertrag abschließen.

Nein, darf er nicht. Bzw. der Vertrag ist schwebend unwirksam.

@Hugito

In §110 BGb taucht der Begriff Taschengeld gar nicht und spielt hierfür deshalb auch so gar keine Rolle.

§ 110 BGB ist auf Dauerschuldverhältnisse nicht andwendbar.

Server werden i.d.R. monatlich oder auch jährlich bezahlt. Ein Abo also. Dies ist tabu für Minderjährige, ohne Ausnahme.

Es bedarf zwingend des elterlichen Einverständnisses zur Wirksamkeit des Vertrags.

@kevin1905

Ohne Ausnahme stimmt nicht. Wenn die Zahlung immer mit der Leistung zusammenfällt, beispielsweise bei einigen Zeitschriftenabos, können auch diese unter §110 fallen.

@AalFred2

Also würde das heißen das ich nichts bezahlen muss?

@Incrusio

Wenn du deine Alter von Vornherein falsch angibst, mit der Absicht hinterher nicht zu bezahlen, ist es Betrug.

Es wird erst dann Betrug, wenn Du die bestellte Ware von Beginn an nicht bezahlen wolltest.

Solange du bezahlst, hat das keinerlei Folgen.