Falscher Zahn wurde gezogen, wie viel Schmerzensgeld bekomme ich (18, männlich)?

6 Antworten

wenn das wirklich so ist, dann solltest du Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz haben. Hast du eine Rechtsschutzversicherung ? Ist die Lage wirklich klar ? Ich denke einen Zahn mit 18 ziehen ist eher aussergewöhnlich. Ein Zahnarzt zieht dann auch nicht einen gesunden Zahn ... vielleicht war der andere auch total kariös ?

Also .. nur wenn die Beweislage eindeutig ist, lohnt sich die Klage ... und ohne Rechtsschutz wirds sowieso schwierig, weil ja nicht der Zahnarzt zahlt, sondern seinen Berufshaftpflicht. Und Versicherungen sind immer Weltmeister in juristischen Tricks, eine Zahlung zu vermeiden. Und bei Kunstfehlern wird der Arzt auch nicht so schnell zugeben, einen Fehler gemacht zu haben. Benötigt werden alle Unterlagen, aus denen hervorgeht, welcher Zahn gezogen werden sollte. Und der Arzt muss umgehend gezwungen werden, ein Kopie seiner Behandlungsunterlagen rauszugeben. Und es muss ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, aus dem der Status deines Gebisses hervorgeht und die Indikation für das Zähneziehen beurteilt werden kann.

Woher ich das weiss: ich kennen einen Anwalt, der auf sowas spezialisiert ist.

Schmerzengeld wenig bis gar nichts.

Der Zahn muss wieder ersetzt werden, nennt sich dann Schadensersatz!

Wende Dich an Deine Krankenkasse, die beraten und helfen.

Erst einmal gar nichts...du musst es nämlich erst einklagen und dafür beweisen...viel Glück dabei.

Er hat es nach der Kontrolle bemerkt und zugegen das es der Falsche Zahn ist den er gezogen hat und das er für den Implantat bezahlen würde.