Falscher Nutzungszeitraum bei Betriebskostenabrechnung, was tun?

5 Antworten

Also, ich würde es glatt für einen einfachen Zahlendreher halten. Das muss nicht heißen, dass auch die NK -Abrechnung für einen falschen Zeitraum berechnet wurde. Ich würde die Abrechnung an den Vermieter zurückgeben, mit der Bitte um Berichtigung.

Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen:

Auch wenn ein Prüfungsrecht besteht, müssen Nachforderung nach spätestens 30 Tagen beglichen werden. Bestehen Zweifel oder die Prüfung dauert noch länger, sollte dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden, dass man nur unter Vorbehalt zahlt. Bestätigen sich die Zweifel, können die Abrechnungen 12 Monate lang beanstandet und zu viel gezahltes Geld zurückverlangt werden. Das sollte schriftliche getan werden. Allerdings kann man das nur wenn man auch schon unter Vorbehalt gezahlt hat. Der Vermieter sollte dann um Einsicht in die Belege zur Abrechnung gebeten werden. So können die Beträge nachgeprüft werden. Bei eindeutigen Fehlern kann der fehlerhafte Betrag von der nächsten Vorauszahlungen (Abschlagszahlungen abgezogen werden (BGH, Az. VIII ZR 184/12). Aber auch das sollte unbedingt schriftlich angekündigt werden! Ist der Vermieter uneinsichtig und der Mieter gerät in Zahlungsrückstand, droht eine Kündigung und der Sachverhalt muss vor Gericht geklärt werden.

-> www.immobilien-einblick.de/Betriebskosten

Das Datum des vertraglichen Mietbeginns ist entscheidend, nicht das des Einzugs.

Es sei denn die Wohnung wurde vorher zur Nutzung übergeben.

Ein, aus meiner Sicht simpler, Zahlendreher macht die Abrechnung nicht unwirksam.

Fristgerecht ist sie ja zugegangen.

Informiere den Vermieter nachweisbar über das Versehen und bitte um eine Abrechnung mit korrektem Abrechnungszeitraum.

Entweder liegt hier ein Zahlendreher vor oder es wurde falsch abgerechnet. Das kannst du bei der zeitanteiligen Berechnung der BK gut selbst überprüfen.

Ich vermute Ersteres.

Ist falsch berechnet, Einspruch einlegen und Korrektur fordern(per Einwurfeinschreiben).

Das ist ein Schreibfehler. der berechtigt, dich keinesfalls, die Rechnung als falsch zurück zu weisen.