Falscher Kilometerstand bei KFZ-Versicherung - was sind die folgen?
Ich habe auf Grund eines Arbeitgeberwechsels meine KFZ-Versicherung aktualisiert...
Im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich einen falschen Gesamtkilometerstand angegeben habe... Statt 256.000 Km habe ich 249.000 Km angegeben...In wiefern ist das problematisch bei einem Schadensfall?
Meine jährlichen Kilometer sind in etwa 5.000 km... bedeutet Kilometertechnisch ist die Angabe ca. ein Jahr im Unterschied...
Meine Frage: Ist der Kilometerstand sehr wichtig?
5 Antworten
Hi liebe/r Punktsetzung,
die Kfz-Kilometerjahresfahrleistung ist u.a. für die Kfz-Prämie mit ausschlaggebend - du solltest den Kilometerstand berichtigen beim Versicherer, bevor er eine Nachfrage startet!
Gruß siola55
Du musst anhand des Kaufvertrages oder TÜV Bericht die Richtigkeit deines Kilometerstandes nachweisen.
Dein Versicherungsmakler wird dich da beraten!
Ich glaube nicht, dass das was ausmacht. Aber wenn es Dich beruhigt, ruf doch einfach mal bei Deiner Versicherung an und sag es denen. Die korrigieren es in den Unterlagen und gut is.
.... frage einfach Deinen "Berater", denn es gibt Versicherungen, die bei solch banalen Schummeleien eine Strafe verhängen.
Meine ändert einfach die Angaben und gut ist.
Wer will schon 6.000 km bezahlen, die gar nicht gefahren wurden?
.... es sei Dir verziehen, es ist ja nicht Dein Gebiet.
Beispiel (Auszug) aus einem Urteil wg. Forderung:
.... das Oberlandesgericht Stuttgart eine Vertragsstrafe von einer
Jahresprämie für angemessen. Der betreffende Autofahrer hatte statt der angegebenen 9.000 Kilometer insgesamt 32.000 Kilometer zurückgelegt.
(2 b) Unrichtige oder unterlassene Angaben
Daneben ist der Versicherer berechtigt, statt seiner gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Kündigung eine Vertragsstrafe in Höhe des
neuberechneten Jahresbeitrages zu verlangen.
also wegen der paar kilometer wird das nix ausmachen
6.000 sind dann ja im ersten Jahr 12.000 und somit rd. 100 EUR Beitrag mehr. Bei mir wäre das nicht nix!
Völliger Quatsch! Andere Versicherungen verhängen auch keine Strafen!