Falsche Verwarnung wegen Falschparkens

14 Antworten

Gegen eine Verwarnung gibt es keinen Rechtsbehelf; auch keinen Einspruch oder Widerspruch. Man bezahlt sie einfach nicht und fertig; die Verwarnung wird dann überhaupt nicht wirksam (§ 56 Abs. 2 Satz 1 OWiG).

Wenn die Behörde am Tatvorwurf festhält, wird sie dann ein Bußgeldverfahren einleiten, in dessen Rahmen der Tatvorwurf geklärt wird und dessen Entscheidung auch rechtsmittelfähig ist.

,.. und somit würde das ganze erheblich teurer........

@Dailymail

Wahrscheinlich. Deshalb muss die Fragestellerin sich entscheiden, ob sie eine Verwarnung mit falscher Begründung akzeptieren will oder ein höheres Kostenrisiko im Bußgeldverfahren auf sich nehmen.

@blackleather

Es bietet sich oft an, gewisse Sachen einfach zuzugeben, auch wenn man nichts getan hat, allein aus kalkulationstechnischer Sicht.

@Haglaz

Schon; aber stell dir mal vor, sowas bekäme Methode und der Staat oder unseriöse Unternehmen würden sich darauf verlassen...

Falsche Strasse ? Könnte man sich evtl. auf einen Formfehler berufen. Da aber dein Fahrzeug im Parkverbot stand, spielt wahrscheinlich der Strassenname eine untergeordnete Rolle. Wenn du gegen das Knöllchen Widerspruch einlegst, käme es zur Verhandlung. Die Politesse hat das Kennzeichen notiert, aber einen falschen Strassennamen eingegeben. Wie ein Richter das bewertet, kann man nicht voraussagen. Er könnte die Politesse dazu ermahnen, in Zukunft ihre Eingaben genau zu machen. Das wärs für die Politesse. Du aber wirst wahrscheinlich nicht umhinkommen, de Strafe zu zahlen und zusätzlich noch die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, welche die Kosten übernimmt. Wenn deinem Widerspruch nicht stattgegeben wird, fallen nochmals Verwaltungsgebühren für diesen Bescheid an.

Mein Mann meinte, ich soll Einspruch erheben, allerdings habe ich unter anderem hier gelesen, dass in so einem Fall Aussage gegen Aussage steht und der Politesse mehr geglaubt wird. Fotos seien keine Pflicht.

  1. aussage gegen aussage bedeutet "für den angeklagten"

  2. fotos SIND pflicht

  3. bei einem einspruch kommt es zu einer verhandlung. diese wird dann vermutlich so ablaufen, dass sich ein bediensteter der stadt fotos der straße, in der du gestanden hast, machen wird. diese wreden dann mit den fotos dor politesse abgeglichen. der irrtum mit dem straßennamen fällt auf, ist dann aber nicht weiter tragisch, denn du bist des falschparkens überführt.

also: du hast falsch geparkt, also nimm die strafe hin, zahl und fertig. wir müssen ja nicht alle päpstlicher als der papst sein und wegen einem schreibfehler ein wochelangen gerichtsstreit provozieren

fotos SIND pflicht

Falsch.

@AnitaBach

Oops - da war jemand schneller :) Fotos sind NICHT Pflicht, werden nur oft zur Sicherheit gemacht.

Wer falsch parkt, sollte zu den Konsequenzen stehen.

Besitzt Du ein gewisses Maß an Unrechtsbewusstsein?

Du hast falsch geparkt. Dann ist es selbstverständlich, das Ticket zu zahlen - sollte es jedenfalls sein.