falsche TÜV-Plakette - was jetzt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Neben der Plakette und dem Stempel in den Papieren gibt es noch das entscheidene Dokument: den HU-Bericht. Nur wenn in diesem auch - versehntlich - die 2 Jahre drin stehen (kann eigentlich nicht, da das Programm selbständig rechnet!!!) kannst Du die Plakette "verlieren" und Dir mit diesem HU-Bericht dann die passende Plakette für 2,5€ holen. Der TÜV/DEKRA oder die Zulassungstelle wollen immer diesen HU-Bericht sehen! Damit ist auch Deine letzte Frage geklärt: wenn alles weg ist, hilft nur der HU-Bericht weiter. Sollte der auch weg sein (deshalb nicht im Auto sondern zu Hause aufbewahren), dann kann man bei der TÜV-Prüfstelle eine Zweitschrift beantragen und erhält daraufhin die neue Plakette. Die Zweitschrift ist in der Regel aber kostenpflichtig.

Irgendwas stimmt da nicht, man bekommt immer für 2 Jahre TüV, auch wenn das Auto abgemeldet etc. war.

Ja, das schon. Aber die Laufzeit fängt an, wenn der letzte TüV Termin abgelaufen ist.

@DonRamon

Das ist Unsinn. Wenn ich ein Gebrauchtwagen kaufe der seit 1 Jahr abgemeldet war, dann bekomme ich Tüv für die nächsten 2 Jahre.

@FilmFilm

DonRamon hat recht.Wenn man TÜV überzogen hat,bekommt man nicht die vollen zwei Jahre.Wenn das Fahrzeug abgemeldet war und den Besitzer gewechselt hat mag es anders sein.

@FilmFilm

Wenn er abgemeldet war!

Das Auto des Fragestellers war aber anscheinend nicht abgemeldet und ist verspätet zum TÜV vorgefahren worden. Da ist dann das Rückdatieren die übliche Vorgehensweise. Das ist zwar glaub ich erst seit ein oder zwei Jahren so, aber es ist eben so.

Bei einer Wiederzulassung eines Fahrzeugs ist das aber eben anders.

@Pinsel11

Leute, ich habe mein 12. Auto! Dem TüV-Menschen ist es wurscht wie lange das Auto stand oder wem es gehört hat, wenn er das Fahrzeug prüft und es für tauglich hält, dann bekommst du ein TÜV-Protokoll MIT 2 Jahren TÜV.

@FilmFilm

Lese mein Text nochmals,ich schrieb ja,dass es bei einem abgemeldeten Fahrzeug durchaus anders sein mag.Bei einem "nichtabgemeldeten Fahrzeug" ist es so wie DonRamon schrieb.

@FilmFilm

Diese neue Regelung, dass man, wenn man den TÜV überzieht, den neuen TÜV nur noch ab dem Datum der ursprünglich vorgesehenen Hauptuntersuchung bekommt, ist wohl an dir vorüber gegangen.

Früher war das gängige Praxis, dass man so das Ganze hinauszögert und viele haben dann mit Absicht ein oder zwei Monate überzogen. Damit das aber nichts mehr bringt wurde eben diese Regelung eingeführt.

Bei einem Halterwechsel ist das aber wieder anders. Ein neuer Halter bekommt wieder den vollen TÜV, da er ja von einer Überziehung nicht profitieren würde.

Würde aber der alte Halter nochmal hergehen und den TÜV erneuern wollen, bevor er z.B. das Auto verkaufen will, und hätte da überzogen, dann bekommt er nur den 'verkürzten TÜV', also ab der eigentlich vorgesehenen Hauptuntersuchung.

Geht der alte Halter aber her und erneuert den TÜV bevor der alte abgelaufen ist, dann bekommt er wieder den vollen TÜV.

War das Auto aber abgemeldet und wird wieder zugelassen, dann ist es ja im Prinzip eine Neuzulassung auf einen neuen Halter. Da muss der TÜV ja auch neu gemacht werden.

Auch wenn du z.B. ein 'Winterauto' hast, das im Sommer abgemeldet war, der TÜV aber im Sommer auch abgelaufen ist und du es zur Hauptuntersuchung bringst, weil du das Auto wieder neu zulassen willst, dann bekommst du meines Wissens auch den vollen TÜV, da es wiederum eine 'Neuzulassung' ist.

War aber das Auto angemeldet und ist mit abgelaufenem TÜV zugelassen gewesen (ob es während der Zeit bewegt worden ist oder nicht, spielt keine Rolle), dann wird rückdatiert.

@Wenne

@Filmfilm: Du bekommst generell 2 Jahre TüV, richtig! Wenn du aber verspätet vorfährst laufen die 2 Jahre nicht ab Tag bzw. Monat der Vorführung sondern ab dem letzten abgelaufenen TüV Termin! Das sollte man aber nach dem 12. Auto wissen!

@Wenne

So, ich denke mal deine Darstellung ist für mich die, die es mich jetzt endlich begreifen lässt.

Der Prüfer notiert doch den Monat an dem er wieder zum TÜV muß.Wenn du im Okt beim TüV warst,mußt du wieder im April 2012 zur nächsten HU.