Falsche Tatzeit in Vorladung?

2 Antworten

Die Anzeige ist nicht ungültig.

Alles was die Tat betrifft ist Bestandteil der Verhandlung. Also wird das dort spätestens geklärt.

In wie weit das von Belang für die Verteidigungstrategie ist solltest du deinem Anwalt überlassen. Vielleicht kann er das als Entlastung für den Täter benutzen und es ist ein Vorteil, dass das die Gegenpartei nicht weiß. Also nicht ausplaudern, dass könnte die Stategie des Anwaltes stören. Mit dem muss man natürlich darüber sprechen.

Wenn du zu der Angegebenen Tatzeit ein nachweisbares Alibi hast, niemand seine Druck Fehler einsieht ... Ja, dann könntest du mit einem Blauen Auge davon kommen (Schlafende Hunde weckt man nicht) ...

Sollte sich aber Aufklären, dass es sich um das Datum einen Monat zuvor handelt, kommst du nicht mehr raus, denn dann war es lediglich ein druckfehler welcher Täter nicht vor einer Bestrafung schützt.