Falsche Lohnsteuerklasse...wie handeln?

4 Antworten

Da bei aller Elektronik auch hier noch manche Fehler passieren, frage bitte beim Finanzamt nach, mit welchen Steuerklassen ihr in der Datenbank hinterlegt seid.

Solltet ihr dort korrekt mit der Klasse 3 für deinen Mann und mit der Klasse 5 für dich hinterlegt sein, dann ist was mit dem Datenaustausch beim Arbeitgeber deines Mannes faul.

Spätestens aber mit der Einkommensteuererkläruung fällt die Sache aber wieder auf die Füße. Das Finanzamt wird sich nur wundern, dass die Steuer mit den falschen Merkmalen abgeführt worden ist.

Ansonsten könnte auch noch sein, dass ihr mit der Kombination 4/4 hinterlegt seid. Ohne Kiinder ist der Lohnsteuerabzug in den Klassen 1 und 4 nämlich identisch.

BellaBoo 
Fragesteller
 25.01.2017, 19:59

Danke, aber wir haben Kinder. Ist nur seltsam. Mein Mann hat bis Ende Mai in einer anderen Firma gearbeitet und da war noch alles in Ordnung. Erst bei der neuen Firma...

Ist mir ja auch durch die Steuererklärung jetzt aufgefallen...

Wird spätestens mit der Einkommenssteuererklärung korrigiert und die Überzahlung wird ausbezahlt. Ist halt solange ein zinsloses Darlehen an den Staat.

Und ja, das wird heutzutage elektronisch mit den Daten beim Finanzamt abgeglichen. Entweder ist was beim FA in den Daten faul, oder der Arbeitgeber hat händisch eingegriffen oder keine Software im Einsatz, die das kann - auch wenn es glaube ich für Firmen zwischenzeitlich Zwang ist, aber da bin ich mir nicht sicher.

BellaBoo 
Fragesteller
 25.01.2017, 20:01

Bis Mai waren die Daten noch in Ordnung...erst bei dem AG-Wechsel ist das aufgetreten.

Ich denke es liegt am AG...die wollten auch die Heiratsurkunde und einen Nachweis der Elterneigenschaft...musste ich vorher noch nie machen

Die Angaben im Personalfragebogen sind irrelevant, der Arbeitgeber muss die für die Lohnsteuerberechnung erfoderlichen Daten online abrufen.

Da es seit Jahren keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, ist die Nutzung von
ELSTAM, der sog. 'elektronischen Lohnsteuerkarte' Pflicht.

Ich verweise auf den zutreffenden Hinweis von "PatrickLassan".

Für die Besteuerung der Jahreseinkünfte spielen die Lohnsteuerklassen keine Rolle (sie legen lediglich die Höhe der Einkommensteuervorauszahlung in Form der Lohnsteuer fest) - die Einkommensteuererklärung sollte abgegeben werden und die zuviel gezahlte Steuer wird wieder erstattet.