Falsche Identität im Internet angeben!? Strafbar?

11 Antworten

Solange man fake namen benutzt und keine realen namen zb von Promis ist das nicht strafbar. Man würde durchaus eine Haftstrafe kriegen

Sehr gutes Rechtsverständnis, LACH

der sogenannte nickname hat im internet allen identitätsschwindlern tür und tor geöffnet..im grunde muss man heutzutage genau andersherum vorgehen: nämlich davon ausgehen, das mehr fakes herumrennen, als reale nicks.. strafbar ist es nur da, wo die gesetzgebung des landes der entsprechenden seite greift,die seitenbetreiber eine echte identität verlangen, wenn es um beleidigung, mobbing, bezahldienste geht oder bankgeschäfte. wenn man da eine andere identität angibt oder mithilfe der daten einer echten fremden person leistungen erschleicht, ist das betrug und urkundenfälschung und kann strafrechtlich verfolgt werden.

erst einmal kann man im Internet die unterschiedlichsten Schein- oder Fake-Identitäten annehmen. Das ist erst ein mal völlig legal (solange man damit keine Straftat begeht).

Problematischer wird es jedoch wenn man die Identität einer anderen existierenden Person annimmt und diese (Identität) praktisch mißbraucht, wenn auch nicht zur Erlangung eines betrügerischen (materiellen) Vermögensvorteils (was die nächste Steigerungsstufe wäre).

Auch wenn das vielleicht vom Fake als Scherz gesehen wird, ist die Grenze zur Rufschädigung sehr eng bemessen. Abgesehen davon kann ein Betroffener (wenn er davon Wind bekommt) auf Unterlassung und Schadenersatz klagen, was unter Umständen nicht ganz preiswert ausfallen könnte.

Allgemein muss ich dazu als persönliche Meinung festhalten, dass ich es als perverses Verhalten einstufe, wenn man in andere Identidäten schlüft um sich wie auch immer abzureagieren.

Das ist ein Irrtum. Wir als Scam Baiter vom Anti-Scam.de dürfen gar nicht unser richtige Identität angeben um alleine uns und um auch unsere Familienangehörigen zu stützen. Nur mit dem Unterschied das wir mit dem LKA und dem BKA zusammenarbeiten du die uns falsche Identitäten geben um uns zu schützen. Natürlich dürfen nicht die Namen von irgendwelchen Personen angeben die im öffentlichen Dienst tätig sind oder aus der Künstlerszene kommen aber ansonsten haben wir die Genehmigung der Justiz andere Identitäten anzunehmen um nicht unsere Familien und uns selbst dadurch in Gefahr in Gefahr zu bringen. Ansonsten ist es natürlich verboten einen anderen Namen anzugeben, weil es auch mit einer hohen Geldstrafe und wenn du Pech hast auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Es kommt ganz darauf an als welche Person du dich ausgibst ohne es auch wirklich zu sein. Wenn ich mich jetzt z.B. als Bill Clinton ausgeben würde, dann kann ich damit rechnen das da eine kleine Geldstrafe nicht mehr ausreichen wird.

Eine Lüge an sich ist jedoch nicht strafbar, solange daraus keine strafrechtlichen Tatbestände, wie der hier angesprochene Betrug, verwirklicht werden. Eine Straftatbestand der Lüge gibt es nicht.

Identitätsdiebstahl ist ein Delikt, das mit dem Siegeszug des Internets immer häufiger vorkommt. Obwohl in Deutschland (noch) keine Straftat, kann der Missbrauch fremder Identitäten enormen Schaden anrichten. Nicht nur finanziell: Karrieren und sogar Leben können zerstört werden, wenn Dritte die Identität eines Menschen missbrauchen. Lesen Sie in diesem Kapitel, was Identitäts-Diebstahl ist, wie man sich schützt und wie man sich als Opfer wehren kann.

Waren-Bestellungen: In diesem Fall bestellt der Kriminelle unter dem Name und der Adresse des Opfers bei Online-Shops oder Auktionshäusern Waren oder Dienstleistung entweder für den Betroffenen selbst oder sogar für Dritte.

Vortäuschung falscher Tatsachen: Hier missbraucht der Täter Namen oder persönliche Daten des Opfers, um über das Internet falsche Tatsachen zu behaupten oder Aktionen in Gang zu setzen – etwa, indem er unter dem falschen Namen Strafanzeigen erstattet, strafrechtlich relevante Dinge behauptet, Weblogs oder Webseiten startet und/oder diese persönlichen Daten in falschen Zusammenhang stellt.

Identitätsdiebstahl: die Rechtslage

Identitätsdiebstahl per se ist in Deutschland nicht als Straftat nach dem Strafgesetzbuch erfasst. Allerdings kann er unter bestimmten Umständen strafrechtlich geahndet werden, etwa als
§ 238 StGB Nachstellung: Wer einem Opfer unbefugt nachstellt, indem er „unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen“ kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der § 238 StGB ist auch als Stalking-Paragraph bekannt.
§ 276 StGB Urkundenfälschung: Demnach kann bestraft werden, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr „eine unechte Urkunden herstellt„. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn man im Internet unter falschem Namen handelt.
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung: Der falschen Verdächtigung macht sich strafbar, wer einen Dritten „öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen„.
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung können Opfer von Identitäts-Diebstahl auch zivilrechtlich gegen den oder die Täter vorgehen, etwa durch Abmahnung, Unterlassungsklagen und/oder Forderung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
In der Praxis werden zivilrechtliche Forderungen aber schwer sein, da der Täter zunächst nicht bekannt ist. Hier bleibt dem Opfer nur der Weg der Strafanzeige. Im Wege der Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden kann dann der Name der Person herausgefunden werden, gegen die man zivilrechtlich vorgehen will.

Quelle: Strafgesetzbuch StGB

Man kann sich Pumuckl Osterhase oder sonstwie nennen auch meinereiner.

Probleme gibts, wenn man sic h als jemand anderes ausgibt.

Man kann sich auch Michael Jackson nennen, da dürfte klar sein, dass der das selber kaum sein kann.

Wenn man aber versucht anderen glaubhaft zu machen, dass man irgend ne andere real existierende Person ist, wirds problematisch.

Du kannst ja mal probieren z.B. als Michel Friedman rechte Parolen zu verbreiten.

Ich denke, der verklagt dich dann bis zum Mond. - mit Recht.

nein, du bist nirgendwo im Internet verpflichtet, Auskünfte über deine Person (Namen, Geburtsdaten, Geschlecht, Wohnsitz etc) zu geben. Nur wenn du als Kunde (Waren; Dienstleistungen) auftrittst, müssen deine Angaben zur Person korrekt sein, da du sonst eine Anzeige wegen Betrugsabsichten kriegst.