Falsche Berufsangaben benutzen. Ist das Strafbar?

5 Antworten

Sicher es ist ja eine falsche Angabe, aber warum gibts nicht einfach an, dass du Altenpfleger/in bist?

Mit der Weiterbildung nach § 87 b ABS. 3 SGB XI** hat sie keine Berufsausbildung und ist auch KEINE Altenpflegehelferin.** Altenpflegehelfer ist eine einjährige Berufsausbildung mit Abschluss durch ein Examen!!! Mit dieser 87b ABS. 3 SGB XI Befähigung ist sie eine Altagsbegleiterin!! und hat keine staatliche Prüfung abgelegt, da diese Prüfungen für Alltagsbegleiter in keinem Gesetz geregelt sind. Es gibt zwar Richtlinien aber keine Gesetze dazu. Somit täuscht sie einen falschen Beruf vor und das ist Betrug

Erstens ist das 100% eine falsche Angabe. Du kannst doch auch schreiben das Du Altenpfleger bist und ein Bisschen weiter lernen. Jetzt hast Du noch ein 2. Problem. Jemand wird Dir bestimmt verraten und dann wirst Du eine Strage bekommen ....

Das ist strafbar. Wegen Vortäuschung einer staatlichen Prüfung. Sich nur Sozialassistent zu nennen wäre nicht strafbar aber auch nicht schlau, weil ja irgendwann die Wahrheit ans Licht kommt. Warum nicht gleich als Beruf "Altenpflegehelfer" nennen??

Falsche Angaben kommen bei der Einstellung immer heraus, weil die Heimaufsicht nach SGB 12 die Heime auf Fachpersonal prüft.

Das ist nach § 132a eine Straftat ("Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen"), wenn er sich als staatlich geprüfter Sozialassistent ausgibt.

Darauf steht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.