Falsche Angaben im Mietvertrag für das Arbeitsamt
Ich war Hartz 4 Empfänger und bin bei einem eingezogen den ich flüchtig kannte dem ein Haus gehörte. Es sollte eigentlich eine WG sein aber im Arbeitsamt wurde es nicht angegeben. Das Zimmer was ich gemietet habe, war 14 qm² groß mit teil Gang, teil Bad und teil Küche. Im Arbeitsamt wurde die Miete auf 345 € warm und auf 37.5 qm² angegeben. Die Kaution in Höhe von 500 € wurden vom Arbeitsamt an den Vermieter überwiesen, wurden aber nicht für Renovierungsarbeiten oder Sonstiges auf ein Sparbuch getan, sondern anderweitig privat ausgegeben. Was für Konsequenzen enstehen für mich bzw. für den Vermieter, wenn ich es dem Arbeitsamt melde?
4 Antworten
Leistungen die Ihnen nicht zustehen, werden Sie zurückzahlen müsssen, zudem müssen Sie mit einer Strafe und oder Anzeige rechnen.
Die Kaution in Höhe von 500 € wurden vom Arbeitsamt an den Vermieter überwiesen, wurden aber nicht für Renovierungsarbeiten oder Sonstiges auf ein Sparbuch getan, sondern anderweitig privat ausgegeben.
Die Kaution muss der Vemieter später nebst Zinsen zurückzahlen, wenn es keine Forderungen gibt.
naja, du mußt die bezogenen Leistungen die du zu unrecht erhalten hast alle zurückzahlen und zsätzlich eine Strafzahlunge bezahlen. Der Vermieter muß die Mieteinahmen ja versteuern. Hat er dies nicht gemacht hat er Steuerbetrug begangen. Neben der Nachversteuerung und Strafzahlung ist je nach Höhe noch eine Strafe zu zahlen. Ein Gerichtsverfahren wird es dazu natürlich auch geben
Das die Kaution nicht angelegt wurde interessiert das Jobcenter nicht.
Aber das Du und der VM, der ja laut Deiner anderen Frage auch Hartz4 bezieht, den Staat von Hacke bis Nacke besch..eißt.
Von Rückzahlung der unrecht bezogenen Leistungen, Sperre der Leistungen bis Anzeige wegen Betrug ist alles möglich.
Ihr werdet beide wegen gemeinschaftlichem Betrug angezeigt und Du musst das Geld zurückzahlen...