Falsche Angaben im Ausweis?

1 Antwort

Einen Betrug erkenne ich hier nicht. Die Person hat sich dem Notar gegenüber mit gültigem Personalausweis identifiziert. Es gehört nicht zu den Obligenheitspflichten des Notars zu überprüfen, ob die Adresse (noch) gültig ist. Ich erkenne hier aber eine Bringschuld dieser Person dem Notar eine aktuelle Adresse mitzuteilen. Diese ist für den Notar und andere Behörden notwendig um den Kaufvertrag abwickeln zu können. Kann z. B. der Grunderwerbsteuerbescheid nicht bekannt gegeben werden, wird der Kaufvertrag nicht durchgeführt.