Falsche Angaben des Vermieters im Mietvertrag
Unser Vermieter hat anscheinend falsche Angaben im Mietvertrag gemacht. Die Wohnfläche ist nicht wie angegeben 100 qm sondern lediglich 88qm, abgerechnet werden aber laut Nebenkostenabrechnung 95qm. Nun hat der Vermieter uns ein Schreiben zukommen lassen, indem er behauptet, das die 100qm sich auf den Garten beziehen. Davon steht aber nichts im Mietvertrag. Außerdem ist dieser höchstens 70qm groß.Was können wir tun?
8 Antworten
Falls Eure Berechnung stimmt, die Miete kürzen, und zwar die Warmmiete um genau 12 % in alle Zukunft für die gesamte Laufzeit des Vertrags und rückwirkend bis einschl. Januar 2009...
abrechnen kann er nur, was im Mietvertrag steht; Garten gehört nicht zur Wohnfläche, höchstens zur Nutzfläche. Wird also sowieso anders abgerechnet. Dazu gibt es reichlich Infos im Netz.
Im Mietvertrag muss genau aufgelistet sein, was ihr angemietet habt. Dabei kann die Wohnfläche bis zu 10 % abweichen, ohne dass eine Mietminderung gefordert werden kann. Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile. Wie die Flächen (insbedondere bei Schrägen und bei m Balkon) angerechnet werden, steht in der Wohnflächenverordnung - einfach mal googeln. Gibt es keine Einigung über die Fläche, kann man auch einen Gutachter mit der Wohnflächenermittlung beauftragen, denn ihr dann erstmal zahlen müsst - könnte sich aber lohnen. Gartenfläche zählt nicht zur Wohnfläche.
Der Garten ist eine Nutzfläche und gehört nicht zur Wohnfläche.
Weicht die Wohnfläche um mehr als 10Prozent ab, ist eine Mietminderung gerechtfertigt.
Quadratmeterzahl stimmt nicht
Weicht die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von der tatsächlichen Fläche um mehr als 10% ab, kann der Mieter die Miete mindern und auch für die Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Richter sprachen einem Mieter die komplette überzählige Miete der vergangenen fünf Jahre zu (Az. VIII ZR 144/09). Etwaige Abschläge, etwa eine Messtoleranz von fünf Prozent, zugunsten des Vermieters ließen die BGH-Richter nicht zu.
geht zum mieterschutzbund oder anwalt
die differenz zwischen tatsächlicher wohnungsgröße und der im mv vereinbarten, darf 10% betragen
abrechnen darf er nach den qm, die im mv stehen
due 10% wären hier überschritten