Falsche Angabe im Polizeiprotokoll - was tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, nach meinem Kentnissstand sieht es nicht so gut für Dich aus.

Dein Problem ist nicht das Polizeiprotokoll. Hier könnte eine sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde eine richtigere Darstellung erbingen, wenn der das Protokoll schreibende Polizist tatsächlich keinen Kontakt zu Dir hatte und die Angabe im Protokoll so dargestellt ist, als habe er Kontakt zu Dir gehabt.Aber das wird nichts an dem anderen Problem ändern: Die Versicherungen hat auf dem "kurzen Dienstweg" den Schaden reguliert. Und hier gibt es für die Versicherten tatsächlich sehr wenig Chancen einer Korrektur.

Das mag ungalublich klingen, wenn man bedenkt, dass der Versicherte oftmals höher gestuft wird, ist aber leider Alltag. Die Versicherungen haben einen Grenzbetrag unter dem sie den Schaden sofort und ohne weitere Rückfragen regulieren, um sich die Aufwände der Auseinandersetzungen zu sparen. Und so kommt es öfters vor, dass Versicherungen entgegen den Interessen ihrer Versicherten Schäden regulieren.

Nach meinem Dafürhalten ist dies eine Angelegenheit für einen Experten für Versicherungsrecht.

Der Hinweis der eigenen Versicherung auf das Protokoll der Polizei ist übrigens gaga. Polizeiprotokolle stellen keine gerichtlichen Urteile dar.

Grüße

oohpss

Danke für deine Antwort. Bei der Versicherung hatte ich mich ja mal ausführlich beschwert da immer behauptet wurde, meine Großmutter (welche das Auto gefahren hat) hätte die Schuld am Unfall zugegeben (stimmt vorne und hinten nicht - die Akten belegen dies!!!). Das Versicherungen gesetzlich bzw. AGB-mäßig einen großen Spielraum inne haben, ist mir bekannt. Jedoch muss es doch überhaupt irgendeine Grundlage dafür geben. Zudem kommt noch hinzu dass mir die Unfallgenerin ja bereits vor Ort Altschäden "unterjubeln" wollte und solche Gegebenheiten bei einer Versicherung mit Argusaugen betrachtet werden, wenn´s um Schadensregulierung geht - das steht ja alles in den Vernehmungen drin.(???)

Gruß

Hallo,

Du hast Deine "Geschichte" ja schon einmal hier eingestellt. Dass Du erst am Jahresende durch Deine Höherstufung im Versicherungsvertrag von der Zahlung erfahren hast macht die Sache ja noch unglaublicher. Wenn du doch Akteneinsicht hattest und dort nichts von Deiner Schadensübernahme steht, wie kommt denn Deine Versicherung dazu, den Schaden zu bezahlen? Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Du noch mal mit Deiner 'Versicherung Rücksprache halten solltest. Die können ja bezahlen, was sie wollen, aber nicht Dir in Rechnung stellen. Vielleicht bleibt Dir nichts anderes übrig, als doch mal einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Sache zu betrauen.

In welcher Höhe belief sich der Schaden denn eigentlich? Und wann war der Unfall, das muss ja schon länger her sein, oder? Das ist für diese Entscheidung sicher sehr wichtig.

Gruß, der Quicky

Der Unfall war im Feb.´08. Kenntnis der Schadensregulierung war Ende´08 nach den Rückfragen zur Hochstufung. Bis Ende´09 habe ich mit der Versicherung gestritten da die Sachbearbeiterin meinte, meine Großmutter hätte die Schuld am Unfall zugegeben (angeblich laut Polizeiakte - stimmt nachweislich jedoch nicht!!!) - somit hatte ich eine gewisse Art der Willkür vermutet. Der eigentliche Schaden belief sich auf ca. 500€, wobei anzumerken ist dass die gesammte Heckschürze des Anderen Fahrzeugs umfassend vermackt war und man den streitigen Kratzer aus einer Entfernung von 60-70cm nicht mehr erkennen konnte - zudem ging er auch bei näherer Betrachtung in Fülle der Vorschäden unter ;-) (kein Witz... Tatsache!!!).

Anfang 2010 war ich erstmalig beim Anwalt und die Versicherung möchte knapp 300€ für den Rückkauf der SF-Klasse.

Abschließend nochmal angemerkt: Die Grundlage für die Schadensregulierung stellt nach Angaben der Sachbearbeiterin das Schuldeingeständnis meiner Großmutter dar. Da es dieses jedoch nicht gibt, vermute ich die Angaben des Polisisten im Protokoll als Grundlage.

Danke für die Hilfe, weitere "Unterhaltung" ist unbedingt erwünscht ;-)

-Wissen schadet nicht!-

Gruß maverick

Es besteht nur die Möglichkeit, daß Du die Sache gerichtlich klären läßt. Das solltest Du allerdings keinesfalls ohne Rechtsanwalt machen, da dieser zunächst nach einer Akteneinsicht beurteilen sollte, ob eine Klage hier noch Aussicht auf Erfolg hat. Dies würde wesentlich davon abhängen, was GENAU in der Akte steht.

Sofern Du nicht unterschrieben hast, daß Du bereit bist, den Schaden zu begleichen, wird es ja ausschließlich darauf ankommen, wer hier wem TATSÄCHLICH zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Akteneinsicht hatte ich bereits. Dort steht nirgends etwas von einer Schadensübernahme durch mich. Wäre nett wenn du deinen letzten Satz etwas konkretisierst. Verstehe ich deine Antwort richtig, dass ohne eine angegebene Schadensübernahme durch mich, eventuell Schadensersatz gegenüber der Polizei durchzusetzen ist???

@maverick83

Nein, das verstehst Du falsch. Das ist immer noch eine Sache zwischen den Unfallbeteiligten. Die Polizei hat ja nichts anderes gemacht, als den Sachverhalt Aktenkundig zu machen und ggf. zu prüfen, ob jemand eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen hat. Wie der Schaden reguliert wird, interessiert die Polizei nicht.

Wenn Du der Meinung bist, daß die Versicherung den Schaden zu Unrecht reguliert hat, wirst Du mit einer Klage die Schuldfrage des Unfalls klären müssen. Und dann fordert die Versicherung ggf. auch das Geld vom Unfallgegner zurück.