Falschaussage mit 14?

4 Antworten

Bei der Polizei ist eine Falschaussage selber keine Straftat. Das ist sie nur vor Gericht. Allerdings hängt es von der Art der Falschaussage ab, ob du nicht dabei auch eine falsche Verdächtigung machst oder eine Strafvereitelung oder eine weitere Straftat vortäuschst usw. Dann wäre es nämlich doch eine Straftat.


danke

Falsche Verdächtigung ist ein schweres Delikt, das im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren mit einer
Freiheitsstrafe bestraft wird.

 

Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird falsche Verdächtigung vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Der Straftatbestand der falschen Verdächtigung liegt auch vor, wenn du zum Beispiel bei einer Zeugenaussage eine Person falsch verdächtigst oder Dinge verschweigst, die sie entlasten ....

http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=174

ok danke

Dann tritt der Fall von Strafvereitelung auf. Strafen dazu sind nicht genau festgelegt und hängen davon ab, was diese Falschaussage für Folgen hat. 

Bringst du andere damit in Schwierigkeiten? Dann z.B. erwartet dich eine höhere Strafe. 

Eine Straftat ist es nicht. Das ist es nur vor Gericht

ok danke

Sozialarbeit.

ok danke

Bzw. gemeinnützige Arbeit