Falsch gelieferte Ware wird nicht abgeholt
Wir haben auf der Arbeit ungefähr im September/Oktober, eine Warenlieferung erhalten, die zwar an uns adressiert ist, aber nicht von uns bestellt. Der Lieferant hat uns mit einem anderen Unternehmen im selben Ort verwechselt (kommt hin und wieder mal vor). Als man dann auf den Lieferschein geschaut hatte, stellten die Kollegen fest, dass es keine Bestell-Nr. von uns sein konnte. Die Kollegin aus dem Büro rief dann mal bei der anderen Fa. an und fragte ob Sie bei Lieferant XY etwas bestellt haben. Diese bejahten und sagten "...das Sie sich darum kümmern werden..."
Wir haben am nächsten Tag den Fahrer gefragt, ob er die Paletten wieder mit nimmt, der sagte dass er so, ohne Anmeldung keine Ware mit nehmen kann, auch wenn es nur ein paar Str. weiter sei.
Daraufhin haben wir beim Lieferant und der Spedition angerufen dass der Lieferant die Ware bitte abholen lassen soll, und zum richtigen Empfänger transportieren soll.
Doch nun, kurz vor Weihnachten steht die Ware immer noch im Lager, wir brauchen den Platz z.Zt. zwar nicht, aber spätestens Mitte/Ende Januar.
Wir haben auch keinen Fuhrpark um es selbst wegfahren zu können.
Meine Frage ist nun, dürfen wir die Ware nach Ablauf einer evtl. gesetzlichen Frist, selber veräußern (Zitat Kollege "Ebay") oder müssen wir warten bis dass mal jemand abholt.
Auch nach mehreren Telefonaten / Monaten, fühlt dich niemand zuständig, Weder der Lieferant, die Spedition, oder das andere Unternehmen
8 Antworten
Hallo, ich bin Speditionsleiter und kann dir sagen, dass der Fahrer korrekt gehandelt hat. Und du dabei Glück gehabt hast. Hätte der Fahrer das einfach mitgenommen hätte Ihr durch konkludentes Handeln einen Frachtvertrag geschlossen und du hättest die Frachtrechnung tragen müssen.
Setze dem Lieferanten schriftlich eine Frist in der du angibst bis wann die Ware abgeholt werden muss. Bis zu diesem Zeitpunkt werden anfallende Lagerkosten an Ihn berechnet. Ob du damit durchkommen wirst ist schwer zu sagen. Deine Lagermitarbeiter haben die Ware angenommen. Sollte sich der Lieferant bzw die Spedition auf die Schnittstellenkontrolle berufen, habt Ihr leider schlechte Karten.
Verschicke das ganze auf gar keinen Fall per Frachtnachname (EXW) denn wenn der Empfänger sich weigert zu bezahlen, wird gem. ADSp automatisch an den Absender fakturiert.
Du hast nur die Möglichkeit schriftlich eine Frist zu setzen und jeden Tag Lagergeld zu belasten; gebe dabei auf jeden Fall an dass etliche Telefonate erfolglos bliebe.
Würde den Tag mit ruhig 2,50 Euro/ 100 Kg berechnen.
Dein Chef sollte sich drum kümmern. Nicht Du.
Wo für sind dann die Angestellten da ? ich denke ein Gf hat etwas andere Aufgaben
Könnt ihr denn nicht mit dem Versender/Hersteller/Absender der Ware Kontakt aufnehmen? Dann könntet ihr denen erklären, dass die Ware fälschlicherweise zu euch geliefert wurde, ihr diese aber nicht bezahlen werdet und daher darum bittet, dass die Ware bis zum... abgeholt sein muss. Ansonsten geht sie in euer Eigentum über und ihr werdet die Ware veräußern! Also mit Einschreiben Frist setzen und dann abwarten, was passiert! Die Firma/der Absender will ja sicher auch ihr Geld haben, und dies bekommt sie nur vom rechtmäßigen Empfänger. Die Ladekosten gehen dann auf die Spedition, die falsch geliefert hat!
Also die Rechnung ging nicht an uns, das hätte ich mitbekommen.
Die an den Tagen darauf folgenden Paletten haben wir abgelehnt und gesagt das geht an die andere Firma, ein paar Straßen weiter.
Denke eine Rechnung haben die bekommen.
Ihr müsst der anderen Firma aber erstmal einen Frist setzen! Schreibt Ihnen doch einfach nochmal einen Brief das nach einigen Telefonaten die Ware immer noch bei euch im Lager steht und dort nur Platz wegnimmt und Kosten entstehen und ihr Ihnen noch eine Frist von ka 14 Tagen gebt bist die Waren weg sein müssen sonst stehen die Sachen eben auf der Straße! Verkaufen...finde ich schwierig.
ich würde mich noch mal an das Unternehmen wenden für die die Ware eigentlcih bestimmt war, sollen die das doch einfach abholen. mein nächster schritt wäre ein böser Brief an der Lieferanten mit Berechnung der Lagerung für die ware und der Androhnung weiter Kosten wenn die Ware nicht unverzüglich abgeholt wird. Die ware selbst veräußern würde ich in keinem Fall tun, ich denke da zeihen sich die Fristen in die jahre....