Falls ich keinen Nachmieter finde, soll ich noch weiter zahlen?

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Nur damit es ganz klar und eindeutig ist: Du musst schriftlich rechtssicher kündigen. Dein Vermieter kann mit einer E-Mail wer weiß was anstellen, z.B. behaupten, die sei in seinem Spamfilter verschwunden und er habe diese nicht erhalten. Eine schriftliche rechtssichere Kündigung macht man wie folgt. 1. Anschreiben an den Vermieter mit Datum, Bezug (Kündigung des Mietvertrages vom xx.yy.Jahr für die Mietwohnung mit Post. Anschrift) "Sehr geehrter Herr xyz,

hiermit kündige ich meine von Ihnen gemietete Wohnung in Stadt, Strasse, Haus-Nr. fristgerecht zum xx.yy.Jahr. Ich bitte um schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift handschriftlich)

Dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein absenden.

Bei dieser Mietkonstellation hast Du mit Deiner Freundin wahrscheinlich einen Mietvertrag gemeinsam unterschieden und nicht jeder einen separaten Mietvertrag. Das bedeutet, dass der Vermieter wahrscheinlich jeden der Mieter in gegenseitige Verpflichtung genommen hat. Das wiederum bedeutet, wenn Du nicht mehr zahlst, hat der Vermieter einen Anspruch darauf, dass Deine Freundin Deinen Mietanteil übernehmen muss. Das nennt man gesamtschuldnerische haftende Veranlagung. Wenn Deine Freundin dann alleine in der Wohnung ist und Du nicht mehr zahlst, dann kann der Vermieter Deine Freundin zwingen, die Gesamtmiete zu zahlen. Umgekehrt ist es genauso. Du kannst also garnicht alleine Kündigen, nur Deine Freundin und Du könnt gemeinsam die Wohnung kündigen. Ich würde mit der Wohnpartnerin sprechen und das Thema klären und dafür den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt befragen. Hier kann man sehr schnell in ein Messer laufen.

Danke schön!

Ich hab ihm die E-Mail geschickt, und er hat auch "ja", nur "ja" zurückgeschickt. Aber jetzt finde ich diese Kündigung ganz egal, weil die Situation genau so wie Du gesagt hast ist...

Ich hab mit meiner Freundin zusammen unterschrieben, und jetzt kommt wirklich das Problem. Gerade hab ich meinen Vermieter angeruft, er sagt, dass die Wohnung nur gemeinsam gekündigt werden kann. Falls ich bis 31.8 noch keinen Nachmieter finden, dann müssen wir sowieso die Miete zahlen, es ist ihm egal, wieviel ich zahle, wichtig ist, dass er die Gesamtmiete bekommt, also die 800 Euro. Das muss ich mit meiner Freundin selbst besprechen.

Wenn er die Kündigung akzeptiert, zahle ich nach dem 31.8 weiter, wenn er nicht, zahle ich sowieso weiter, falls ich keinen Nachmieter gefunden habe. So wird die Kündigung doch egal...

AHHHHH..........das ist wirklich ein böses Problem!

@onelau

Nein, die Kündigung ist extrem wichtig, nur das Problem ist, dass Du mit Deiner Freundin gemeinsam kündigen solltest weil Ihr ja einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben habt und damit auch nur gemeinsam kündigen könnt. Ihr haftet ja gesamtschuldnerisch. Deshalb ist es so notwendig, dass Du mit Deiner Freundin eine Lösung findest. Wenn Deine Freundin die Wohnung alleine behalten wollte, müsstet Ihr den MV dennoch gemeinsam kündigen, deine Freundin danach einen neuen MV mit dem Vermieter machen und danach erst wärest Du aus der gesamtschuldnerischen Haftung raus. Stell Dir vor, Deine Freundin bleibt in der Wohnung zahlt aber keine Miete. Dann kann der Vermieter die gesamte Miete von Dir einklagen. Also gemeinsam Kündigen und dann weiter sehen. Du solltest erreichen, dass Deine Freundin gemeinsam mit Dir Euren MV kündigt.

Ich hab mit einer Freundin zusammen den Mietvertrag unterschrieben, jetzt will ich aber aus vielen Gründen allein ausziehen. Für unsere Wohnung gibt´s eine 3-Monat-Kündigungsfrist, so hab ich am 29.5 meinem Vermieter gesagt, dass ich Ende August ausziehen möchte.

Ausziehen kannst Du wann Du willst, nur allein kündigen nicht.

Als wir den Mietvertrag unterschrieben, hat der Vermieter schon gesagt, dass wir selbst für Nachmieter sorgen sollen,

Nachmietersuche ist Sache des Vermieters.

Vielen vielen Dank!!

Du kannst ausziehen, wann du willst. Miete musst du bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zahlen.

Wenn ihr regulär kündigt, könnt ihr die Mietzahlung nach Auszug und Ablauf der Kündigungsfrist (idealerweise fällt beides zusammen) einstellen, da kann der Vermieter nichts bestimmen. Nachmieter müsst ihr nicht suchen

so hab ich am 29.5 meinem Vermieter gesagt, dass ich Ende August ausziehen möchte

Kündige schriftlich

Danke schön! Ich hab einfach das falsche Wort benutzt...Ich "sage" ihm nicht, sondern hab ich ihm eine E-Mail geschickt.

Darf ich schon am 1.8 ausziehen?

Ja

Als wir den Mietvertrag unterschrieben, hat der Vermieter schon gesagt, dass wir selbst für Nachmieter sorgen sollen, wenn wir ausziehen, sonst sollen wir die Miete noch weiterzahlen.

du musst Miete bis einschl. Ende August zahlen, wenn du keinen Nachmieter (den der Vermieter akzeptiert) findest, der ab dem 01.08. einzieht + Miete zahlt.

Aber was passiert, wenn ich bis 31.8 noch keinen Nachmieter gefunden habe? Soll ich noch weiterzahlen??

nein, du mußt nach dem 31.08. nicht weiter zahlen! Gemeint war, das du vor Ende der 3 Monatsfrist aus dem Vertrag kommst (ohne weitere Mietzahlung) wenn du einen Nachmieter findest, der die Miete zahlt.

Danke schön, so deutlich und ausführlich!! Ich bin jetzt getrost. : )

@onelau

das freut mich! Ich wünsche dir einen Umzug ohne Komplikationen und dass du einen Nchmieter findest :-)

Nach der Kündigungsfrist bist du raus - egal, was dazu im Vertrag steht. Allerdings solltest du dich schleunigst um was Schriftliches bemühen (sprich: Kündigungsbestätigung) - ein mündlicher Vertrag (Kündigung) lässt sich, wenn überhaupt, nur durch Zeugen beweisen, und selbst das ist nicht einfach. Also sprich nochmal mit dem Vermieter, inseriere das Zimmer aber trotzdem (ebay kleinanzeigen, schwarzes Brett im Supermarkt, an der Uni usw.) - das beweist deinen guten Willen und möglicherweise hast du ja sogar Erfolg und sparst dir die ganze Diskussion.

Bis 31.8. (oder, wenn der Vermieter euer Gespräch nicht als Kündigung akzeptiert, 30.9.) kommst du aber ohne Nachmieter (ob selbst gefunden oder durch Vermieter) nicht um die Miete herum - ausziehen darfst du aber, wann du willst!

Nach der Kündigungsfrist bist du raus

Nö.

Vielen Dank!! Du hast wirklich sehr ausführlich erklärt!